Bußgeldverfahren bei Verstößen im Straßenverkehr, Anhörung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bei Bußgeldverfahren, die auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zurückzuführen sind, erhalten Sie die Gelegenheit, sich bei einer Anhörung dazu zu äußern. In der Regel wird Ihnen ein solches Bußgeldverfahren per Anschreiben mitgeteilt und Sie erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, zu dem im Anschreiben geschilderten Sachverhalt Stellung zu nehmen, beispielsweise den dortigen Angaben zu widersprechen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Möglichkeit der Anhörung wahrzunehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, wird der Bußgeldbescheid auf Basis des geschilderten Sachverhalts erlassen.
Beispiele für bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeiten:
- gravierende Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
- gefährliche Überholvorgänge
- Fahren bei roter Ampel
- unzureichender Sicherheitsabstand
- Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille
Zusätzlich zum Bußgeld kann die Fahrerlaubnisbehörde Punkte im Verkehrszentralregister vergeben oder die Fahrerlaubnis für ein bis drei Monate entziehen.
Zuständige Stelle
Bußgeldbehörde gemäß Anschreiben
Voraussetzungen
Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, die die Ahndung mit einer Geldstrafe zulässt.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Mitteilung der zuständigen Behörde, dass eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Ihrem Auto festgestellt wurde.
- Das Schreiben enthält auch Informationen darüber, wie und innerhalb welchen Zeitraums Sie die Anhörung wahrnehmen können.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben in der Anhörung wird Ihnen mitgeteilt, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Falls der Vorwurf bestehen bleibt, haben Sie die Möglichkeit diesen zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- der Anhörungsbogen
- das Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Passwort, falls Sie die Möglichkeit wahrnehmen wollen, die Anhörung online abzuhalten
Frist/Dauer
- Die in dem Anschreiben mitgeteilte Frist, wie lange Sie die Anhörung wahrnehmen können.
Hinweis: Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Kosten
- für die Anhörung: keine
- das Bußgeld variiert entsprechend der Ordnungswidrigkeit
Die genaue Höhe des Bußgeldes wird mithilfe der Bußgeldkatalog-Verordnung ermittelt.
Rechtsgrundlage
- § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 23.05.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.