Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es seit 2012. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme dieser Rente liegt für vor 1953 Geborene bei 63 Jahren. Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
Für diese Altersrente muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten (zum Beispiel aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege) und sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen.
Zuständige Stelle
Ansprechstelle
Deutsche Rentenversicherung
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Deutsche Rentenversicherung
Voraussetzungen
- Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die 65 Jahre alt sind und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
- Für die Jahrgänge bis 1963 kommt eine frühere Inanspruchnahme in Betracht.
Verfahrensablauf
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
- ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
So gehen Sie vor:
- Vereinbaren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Termin für die Entgegennahme Ihres Rentenantrages. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, welche Formulare auszufüllen sind und welche weiteren Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind.
- Wenn Sie Unterlagen nachreichen, geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen und die Versicherungsnummer an.
- Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen. In einem sogenannten Dialogverfahren werden Sie durch den Antrag geleitet. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie gegebenenfalls und weist Sie auf Eingabefehler hin.
Erforderliche Unterlagen
Das Komplettpaket "Versichertenrente einschließlich Krankenversicherung der Rentner" der Deutschen Rentenversicherung enthält alle notwendigen Formulare.
Frist/Dauer
- Rentenantrag: Einreichung spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn
Wichtig! Nur durch fristgemäße Beantragung ist gewährleistet, dass Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten. Der Rentenbescheid wird innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bindend. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihren Rentenantrag zurücknehmen oder ändern.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Antragstellung
- § 38 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) – Altersrente für besonders langjährige Versicherte
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.