IHK-Berufe, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Spätaussiedler Berechtigter gemäß Bundesvertriebenengesetz sind, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Das vollständige ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können
- per Fax oder
- per Post zurückgesandt bzw.
- persönlich abgegeben werden,
- per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschieben
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- amtliche Dokumente bei Namensänderung (zum Beispiel Eheurkunde, Standesamtsdokumente)
- tabellarischer Lebenslauf
- amtlich beglaubigte Kopie des Bundesvertriebenenausweises
- deutsche Übersetzung der Originalurkunde und des Originalzeugnisses durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer
- Arbeitsbuch mit deutscher Übersetzung
- Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde
Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen; Übersetzungen müssen durch einen öffentlich bestellten Übersetzer erfolgen.
Frist/Dauer
Die Dauer des Anerkennungsverfahrens bei den zuständigen Stellen differiert, beträgt jedoch im Höchstfall bis zu acht Monate, da der jeweilige Einzelfall geprüft werden muss.
Kosten
Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz ist die Anerkennung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen kostenfrei, wenn der Antrag innerhalb von drei Jahren ab Beginn des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik gestellt wird.
Ansonsten wird für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages je nach Gebührentarif der zuständigen IHK eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 bis EUR 60,00 erhoben.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 08.03.2019
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.