ERP-Beteiligungsprogramm (KfW)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Förderung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen, KfW-Programm Nr. 100, 104
Mit dem ERP-Beteiligungsprogramm fördert die KfW Bankengruppe kapitalsuchende Unternehmen und Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Kapitalsuchende Unternehmen verschaffen sich als Beteiligungsnehmer neues Beteiligungskapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Diese wiederum können als Beteiligungsgeber einen günstigen Refinanzierungskredit aus dem ERP-Beteiligungsprogramm erhalten.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Betriebe errichten oder erweitern, grundlegend rationalisieren oder umstellen
- Existenzgründungen
Konditionen für Beteiligungsnehmer
Beteiligungsform
Jede Form der Beteiligung ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust im Konkurs- oder Vergleichsfall darf nicht ausgeschlossen werden.
Höchstbeitrag
- EUR 1.250.000 Millionen, in Ausnahmefällen bis zu EUR 2.500.000 Millionen
- Beteiligung darf vorhandenes Eigenkapital nicht übersteigen
- mehrfache Inanspruchnahme möglich, solange Höchstbetrag nicht überschritten wird
Laufzeit
westdeutsche Bundesländer: bis zu 10 Jahre
ostdeutsche Bundesländer: bis zu 13 Jahre
Beteiligungsentgelt
freie Vereinbarung zwischen Beteiligungsnehmer und Beteiligungsgeber
Vorzeitige Kündigung
jederzeit mit Frist von 12 Monaten direkt beim Beteiligungsgeber
Sicherheiten
- keine
- Ausnahmen gelten bei Bürgschaften, Garantien oder vergleichbaren Sicherheiten
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen KfW-Produkten und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Beteiligung durch die KfW besteht nicht.
Konditionen für Beteiligungsgeber
Förderumfang
Kredit zur Refinanzierung der Beteiligungssumme bis zu 100 Prozent
Höchstbetrag
EUR 1.250.000 Millionen, in Ausnahmefällen bis zu EUR 2.500.000 Millionen
Laufzeit
westdeutsche Bundesländer: bis zu 10 Jahre
ostdeutsche Bundesländer: bis zu 13 Jahre
Zinssätze
Informationen zu den Zinssätzen erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Bereitstellungsprovision
keine
Auszahlung
100 Prozent
Rückzahlung
- in der Regel am Ende der Laufzeit in einer Summe
- Verpflichtung zur vorzeitigen Rückzahlung, wenn Beteiligungsnehmer die Beteiligung vorzeitig kündigt
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Rückzahlung des Kredits, wenn die ERP-refinanzierte Beteiligung weiter besteht
Sicherheiten
- bankübliche
- Voraussetzung: Garantie einer Bürgschaftsbank
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
- Beteiligungsnehmer:
eine private Beteiligungsgesellschaft - Beteilgungsgeber:
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Beteiligungsnehmer:
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland
Beteiligungsgeber:
private Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland
Verfahrensablauf
Beteiligungsnehmer
Als Beteiligungsnehmer beantragen Sie die Fördermittel ausschließlich bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Beteiligungsgeber
Als Beteiligungsgeber stellen Sie den Antrag auf Refinanzierung bei Ihrem Finanzierungspartner.
- Ihr Finanzierungspartner berät Sie im Vorfeld, ob das Programm zu Ihrem Vorhaben passt.
- Wenn ja, reicht er den Kreditantrag für Sie bei der KfW ein.
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie Ihre Beteiligung mit dem Beteiligungsnehmer verbindlich vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 08.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.