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Berufsschule, Anmeldung

Allgemeine Informationen

Berufsschulen vermitteln in der dualen Berufsausbildung (Lehre) berufsbezogene und berufsübergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie führen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem Berufsabschluss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HWO) anerkannten Ausbildungsberuf.

Wer die Oberschule ohne Abschluss verlassen hat oder trotz Abschluss keinen Berufsausbildungsvertrag bekommen hat, kann an den Berufsschulen ein Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahr absolvieren. Mit beiden Ausbildungsformen wird die Berufsschulpflicht erfüllt. Schüler* ohne Schulabschluss wird nach erfolgreichem Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres bestätigt, dass sie einen Bildungsstand erreicht haben, der dem Besuch der Oberschule mit Hauptschulabschluss entspricht.

Schulträger und Einzugsbereich

Berufsschulen des Freistaats Sachsen sind den Beruflichen Schulzentren (BSZ) zugeordnet. Daneben existieren auch entsprechende Schulen in freier Trägerschaft.

Öffentliche Berufsschulen haben einen Einzugsbereich. Dabei hängt es vom Ausbildungsberuf ab, auf welches Gebiet sich dieser erstreckt. Ein Einzugsbereich kann sehr klein sein oder – bei Berufen mit wenigen Auszubildenden – auch für ganz Sachsen oder Deutschland gelten. Als Auszubildender müssen Sie grundsätzlich die Berufsschule besuchen, in deren Einzugsbereich Sie wohnen.

Welche Berufsschule für Sie zuständig ist, erfahren Sie in der Regel von Ihrem Ausbildungsbetrieb. Ansonsten gibt Ihnen ein Standort des Landesamtes für Schule und Bildung Auskunft.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausnahme vom Einzugsbereich möglich, sodass Sie auch eine andere Berufsschule besuchen können.

 

Ansprechstelle

  • bei dualer Berufsausbildung: Ihr Ausbildungsbetrieb
  • bei Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) / Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Berufsschule Ihres Wohnortes 

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Die Berufsschule des Einzugsbereiches. Dieser hängt vom Lehrberuf ab.

Voraussetzungen

Duale Berufsausbildung

Wenn Sie einen Ausbildungsberuf erlernen möchten, schließen Sie einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab. Die duale Berufsausbildung absolvieren Sie im Unternehmen und in der Berufsschule.

Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr

In das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) werden in der Regel nur Jugendliche aufgenommen, die die Oberschule oder eine allgemein bildende Förderschule ohne Abschluss verlassen haben.

Für den Besuch des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss Voraussetzung.

Zweites Ausbildungsjahr

Eine Aufnahme in das zweite Ausbildungsjahr der Berufsschule ist möglich, wenn

  • ein vorheriger Schulbesuch mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit im Berufsausbildungsverhältnis angerechnet wird oder
  • auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und des ausbildenden Unternehmens die Berufsausbildungszeit abgekürzt werden soll.

Verfahrensablauf

  • Bei einer dualen Berufsausbildung meldet Sie der Ausbildungsbetrieb an der Berufsschule an.
  • Für die Aufnahme in ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder in ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bewerben Sie sich bei der Berufsschule Ihres Wohnortes.

Hinweis: Wenn Sie schon volljährig sind, bewerben Sie sich selbst, sind Sie es noch nicht, müssen das Ihre Eltern gemeinsam für Sie tun, sofern beide das Sorgerecht haben.

  • Den Ort und den Zeitraum für die Anmeldung an der Berufsschule legen die Schulleitungen selbst fest. Erfragen Sie deshalb die Details für das Anmeldeverfahren direkt am jeweiligen Beruflichen Schulzentrum.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.

Mit dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (beglaubigte Kopie)

Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht
  • Anschrift und Telefonverbindung
  • Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für den Besuch der Berufsschule von Bedeutung ist
  • Ort und Datum des Beginns und der Beendigung des Besuchs allgemeinbildender und berufsbildender Schulen
  • bei Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses der Ausbildungsberuf einschließlich der Fachrichtung oder des Schwerpunktes, bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses die ausgeübte Tätigkeit
  • Name, Anschrift und Telefonverbindung des Ausbildungsbetriebes beziehungsweise des Arbeitgebers
  • bei Minderjährigen: Name, Anschrift und Telefonverbindung der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

Frist/Dauer

Die Anmeldung an der Berufsschule soll bis zum 01.08. des Jahres der Aufnahme der Schule erfolgen.

Ausnahmen für das Berufsgrundbildungsjahr

  • Die Aufnahme in das Berufsgrundbildungsjahr erfolgt grundsätzlich zum Beginn des Schuljahres. Eine nachträgliche Aufnahme kann noch bis zu einen Monat nach dem Unterrichtsbeginn erfolgen, bei Nachweis einschlägiger beruflicher Vorkenntnisse auch bis zum 15.12.
  • weitere Ausnahmen sind möglich bei unverschuldetem Abbruch der Lehre (zum Beispiel bei der Schließung des Ausbildungsbetriebes) im ersten Ausbildungsjahr

Ausnahmen für das Berufsvorbereitungsjahr

  • Die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr erfolgt ebenfalls grundsätzlich zum Beginn des Schuljahres.
  • Eine nachträgliche Aufnahme kann bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres erfolgen, unmittelbar nach der Auflösung oder des Abbruchs eines Lehrvertrages im ersten Ausbildungsjahr.

Kosten

  • keine

Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich an der betreffenden Schule.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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