KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (Darlehen)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Programmteil "Standard", KfW-Programm Nr. 270
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
Was wird gefördert?
- Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen, Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energiecontracting.
- Neben Modernisierungsmaßnahmen können auch gebrauchte Anlagen finanziert werden.
Ausgeschlossen von der Förderung
- Treuhandkonstruktionen
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 50 Millionen pro Vorhaben
Auszahlung
100 %
Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
Zinsbindung
bis zu zehn Jahre
Tilgung
- In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten.
- Eine außerplanmäßig Tilgung ist möglich.
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Hinweise:
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank, z. B. SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Investoren, die zumindest einen Teil des Stroms einspeisen
- Freiberufler
- Landwirte
ausgeschlossen von dieser Förderung
- Bund, Länder und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und unselbstständige Betriebe
Verfahrensablauf
Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alternativ können Sie sich an die Sächsische Aufbaubank wenden. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Bauvorhabens
- Abruf der Mittel: zwölf Monate nach Darlehenszusage
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen
Rechtsgrundlage
- Merkblatt Erneuerbare Energien "Standard"
KfW-Förderportal
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 08.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.