Rentenversicherung (Rentenempfänger), Adressänderung mitteilen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen, müssen Sie jede Adressänderung dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Die Mitteilung an den Renten Service können Sie schriftlich (formlos) oder online mit der Renten Service Änderungsmitteilung erledigen.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre alte Adresse und Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie beispielsweise auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder Ihrem Rentenbescheid.
- Sollte sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie dies bitte ebenfalls unverzüglich der Rentenversicherung mit.
Hinweis: Wenn Sie bereits eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug insbesondere in den beiden folgenden Fällen auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit Ihrer zuständigen Geschäftsstelle auf, um sich beraten zu lassen:
- Umzug ins Ausland (jede Rentenart)
- Umzug von den alten in die neuen Bundesländer (nur bei Rente wegen Todes: Erziehungs-, Waisen- Witwen- und Witwerrenten)
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 119 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.