Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (bundeslandübergreifend), Erlaubnis beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen, nehmen Sie diese "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Als Beispiele seien genannt:
- Motorsportveranstaltungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Marathon, Triathlon, Staffelläufe
- Demonstrationen, Märsche
- Umzüge, Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf der sorgfältigen Planung und Durchführung, vor allem wegen der notwendigen Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen. Es wird daher empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (auch bei Veranstaltungsbeginn in Nachbarstaaten)
Voraussetzungen
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren, die Strecken sind hierfür geeignet und es werden ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert das Ereignis und führt es auch in eigener Verantwortung durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Auch andere betroffene Behörden haben gegen die Veranstaltung keine Bedenken.
Es kann vorkommen, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen – dies hängt vor allem von der Art der Veranstaltung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Die für die Erlaubnis zuständige Straßenverkehrsbehörde wird Ihnen dies mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis können Sie formlos beantragen.
- Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich oder per Fax ein.
- Von der zuständigen Stelle können Sie auch ein unverbindliches Formular erhalten – je nach Angebot der Behörde auch als Download von deren Internetseite.
- Die Straßenverkehrsbehörde wird sich bei auftretenden Problemen mit dem Veranstalter sowie bezüglich Streckenverläufen mit den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen (Straßenverkehrsbehörden, Naturschutzbehörden) und der Polizei in Verbindung setzen und gemeinsam mit ihnen die Genehmigung erarbeiten.
- Die Entscheidung in Form der Erlaubnis (einschließlich Auflagen und Bedingungen) wird Ihnen als Veranstalter schriftlich mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
Insbesondere sind zur Bearbeitung notwendig:
- Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz (eine Vorgabe hierzu erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde)
- Angabe der Anzahl der Teilnehmer und (falls vorhanden) Teilnehmerlisten
- Streckenpläne
- Terminpläne und Ablaufpläne
Frist/Dauer
Kosten
- je nach Umfang der Veranstaltung: EUR 10,20 bis EUR 767,00
- bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: EUR 767,00 bis EUR 2.301
Rechtsgrundlage
- § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Übermäßige Straßenbenutzung
- § 4 Satz 2 Nr. 2 a) Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz (SächsStrVRG) – Höhere Straßenverkehrsbehörde
- Anlage (zu § 1) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 263
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 05.08.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.