Einheitliche Behördennummer 115
Allgemeine Informationen
Über die Telefonnummer 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist.
Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.
Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.
Ansprechstelle:
Telefon: 115
Schreibtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de
Sprechzeiten:
Mo 08.00 - 18:00 Uhr
Di 08.00 - 18:00 Uhr
Mi 08.00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Kosten
in der Regel Festnetztarif (in vielen Flatrates enthalten)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium des Innern, Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115). 09.09.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.