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Weiterbildung von Beschäftigten, Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Förderung für die Weiterbildung von Beschäftigten

Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer * können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit während der Zeit einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden.

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.

Gefördert werden unter anderem:

  • volle oder anteilige Lehrgangskosten (die Differenz trägt der Arbeitgeber)
  • zusätzlich entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterkunftskosten
  • anteiliger Arbeitsentgeltzuschuss an den Arbeitgeber (der Arbeitnehmer erhält sein Arbeitsentgelt weiter)

Hinweis: Es handelt sich um eine „Kann-Leistung“. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Arbeitsagentur Chemnitz [Agentur für Arbeit,]

Hausanschrift

Heinrich-Lorenz-Str. 20

09120 Chemnitz

Telefon Arbeitnehmer:

+49 800 4 5555 00

Telefon Arbeitgeber:

+49 800 4 5555 20

E-Mail:

Chemnitz@arbeitsagentur.de

Fax:

0371 5672111

Voraussetzungen

  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
  • der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt,
  • die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten zwei
  • Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
  • die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert und
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Tipp: Informieren Sie sich im Internetauftritt der Agentur für Arbeit unter Karriere und Weiterbildung über zugelassene Weiterbildungsangebote.

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sichein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter führen.

  • Wenn die Förderung genehmigt wird, kann Ihnen ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Bei der Förderung von Beschäftigten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch auf die Ausstellung des Bildungsgutscheines verzichten (hierdurch entstehen keine Nachteile).
  • Der Bildungsgutschein enthält u.a. Informationen über
    • das Bildungsziel,
    • die Dauer der Maßnahme,
    • den regionalen Geltungsbereich sowie
    • die Kosten, die übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Im Internetangebot finden Sie alle notwendigen Antragsunterlagen (Onlineantrag). Als angemeldeter und registrierter Nutzer können Arbeitgeber die Unterlagen direkt hochladen. Die Arbeitsagentur informiert Sie, welche Unterlagen im Einzelnen ggf. weiter benötigt werden.

Frist/Dauer

Beantragung: Sowohl die Weiterbildungskosten als auch der Arbeitsentgeltzuschuss müssen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beantragt werden.

Tipp: Wenn Sie das Bildungsgutscheinverfahren nutzen, müssen Sie diesen innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme einlösen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 06.06.2024

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