Weiterbildung von Beschäftigten, Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Förderung für die Weiterbildung von Beschäftigten
Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer * können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit während der Zeit einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden.
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.
Gefördert werden unter anderem:
- volle oder anteilige Lehrgangskosten (die Differenz trägt der Arbeitgeber)
- zusätzlich entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterkunftskosten
- anteiliger Arbeitsentgeltzuschuss an den Arbeitgeber (der Arbeitnehmer erhält sein Arbeitsentgelt weiter)
Hinweis: Es handelt sich um eine „Kann-Leistung“. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Arbeitsagentur Chemnitz [Agentur für Arbeit,]
Hausanschrift
Heinrich-Lorenz-Str. 20
09120 Chemnitz
Telefon Arbeitnehmer:
+49 800 4 5555 00
Telefon Arbeitgeber:
+49 800 4 5555 20
E-Mail:
Fax:
0371 5672111
Voraussetzungen
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt,
- die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten zwei
- Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
- die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert und
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Tipp: Informieren Sie sich im Internetauftritt der Agentur für Arbeit unter Karriere und Weiterbildung über zugelassene Weiterbildungsangebote.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sichein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter führen.
- Wenn die Förderung genehmigt wird, kann Ihnen ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Bei der Förderung von Beschäftigten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch auf die Ausstellung des Bildungsgutscheines verzichten (hierdurch entstehen keine Nachteile).
- Der Bildungsgutschein enthält u.a. Informationen über
- das Bildungsziel,
- die Dauer der Maßnahme,
- den regionalen Geltungsbereich sowie
- die Kosten, die übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Im Internetangebot finden Sie alle notwendigen Antragsunterlagen (Onlineantrag). Als angemeldeter und registrierter Nutzer können Arbeitgeber die Unterlagen direkt hochladen. Die Arbeitsagentur informiert Sie, welche Unterlagen im Einzelnen ggf. weiter benötigt werden.
Frist/Dauer
Beantragung: Sowohl die Weiterbildungskosten als auch der Arbeitsentgeltzuschuss müssen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beantragt werden.
Tipp: Wenn Sie das Bildungsgutscheinverfahren nutzen, müssen Sie diesen innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme einlösen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Leistungen zur Eingliederung
- § 81 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung
- § 180 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 06.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.