Mittelstandsförderung - Umweltmanagement, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffer B/I.4 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer (Nr. 05081)
Mit einer Zuwendung aus diesem Förderprogramm erhält Ihr kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung für ein umweltgerechtes Wirtschaften. Durch einen schonenden und effektiven Umgang mit natürlichen Ressourcen können Sie Kosten senken, Risiken vorsorgen und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens erhöhen.
Bei Gruppenprojekten besteht auch für Kammern, Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, Zuschüsse aus diesem Programm zu beantragen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung
- Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) und Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC)
- Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
- Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard)
- Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren kleinen und mittleren Unternehmen zur Einführung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen (insbesondere Ökoprofit, QuB, GLG-Nachhaltigkeitsstandard)
Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.
Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?
- Beratungshonorar, Kosten für die Überprüfungen und Zertifizierungen
- Ausgaben für die Qualitätssicherung
Beratungen mit weniger als fünf Tagewerken sind nicht zuwendungsfähig
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- mit Qualitätssicherung: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben
Beratungen zu Validierung/Zertifizierung:
- maximal EUR 350,00 Zuwendung pro Tag
- maximal EUR 8.000 EUR pro Kalenderjahr, bis zu 12.000 EUR in drei Jahren
Energieberatungen, Beratungen zur Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes
- maximal EUR 350 EUR Zuwendung pro Tag
- maximal EUR 12.000 EUR in drei Jahren
Gruppenprojekte:
- maximal EUR 350 EUR Zuwendung pro Tag
- maximal EUR 30.000 EUR pro Kalenderjahr
- für Beratungen maximal EUR 12.000 EUR in drei Jahren
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Ansprechstelle
–> zugelassener Qualitätssicherer
SAB-Förderportal
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen:
- Handwerk
- Handel
- Dienstleistung
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Freie Berufe und Existenzgründer
bei Gruppenprojekten auch Kammern, Landkreise, Städte und Gemeinden.
Der Betrieb oder die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
Weitere Voraussetzungen
Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich vor der Antragstellung an einen Qualitätssicherer. Aufgrund der Spezifik des Umweltmanagements könnte zuvor eine (kostenfreie) Erstberatung bei der zuständigen Kammer sinnvoll sein. Sie können im ersten Schritt auch das Beratungsangebot der SAB nutzen.
- Der Qualitätssicherer hilft Ihnen beispielsweise, Bedarf und Aufgaben einer Beratung zu ermitteln, kalkuliert Dauer und Kosten.
- Ihr Qualitätssicherer unterstützt Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare und der Zusammenstellung weiterer Unterlagen.
- Der Qualitätssicherer leitet den Antrag mit seiner Stellungnahme und den nötigen Unterlagen an die SAB weiter.
- Bei einer Förderzusage beauftragt der Qualitätssicherer im Einverständnis mit Ihnen die Beratung bzw. fachliche Begleitung.
- Der Qualitätssicherer kontrolliert die fachlichen Leistungen hinsichtlich Qualität, Umfang, Termin und Wirkung.
Antragstellung direkt bei der SAB
Falls Sie keinen Qualitätssicherer einbeziehen, stellen Sie den Antrag direkt bei der SAB. Der Berater / die Beraterin muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, was Sie bitte bei Antragstellung auf dem entsprechenden Vordruck darlegen (abrufbar hier in Amt24) – auf eine Listung in der Beraterbörse der KfW-Mittelstandsbank kommt es nicht an.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Die verantwortlichen SAB-Mitarbeiter prüfen neben Ihrem Antrag unter anderem auch, ob Ihr Berater in den letzten drei Jahren an Fort- und Weiterbildungen teilgenommen hat.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Beratung und Erfolgskontrolle
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der SAB Fragebögen, die Sie vollständig ausfüllen.
Auszahlung
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Tipp: Für weitere Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare (Formulare & Online-Dienste)
Welche Dokumente und Nachweise die SAB darüber hinaus benötigt, ist im Antragsformular aufgeführt. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der SAB nach.
Frist/Dauer
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der SAB gestellt werden.
- Bei geplanten Ausgaben von weniger als 100.000 Euro gilt: Mit dem Vorhaben darf nach Antragseingang (Datum Posteingang bei SAB) begonnen werden.
- Bei geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro gilt: Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die SAB oder nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Hinweis: Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Durchführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages, hier insbesondere der Abschluss eines Beratervertrages.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 09.09.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.