Fahrgastrechte Schiff, Erstattungen und Entschädigungen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Fahrgastrechte für den Personenverkehr auf Schiffen im See- und Binnenschiffsverkehr sind EU-weit einheitlich geregelt. Bei Überbuchungen, Annullierungen oder beträchtlichen Verspätungen bei der Abfahrt oder Ankunft haben Sie unter Umständen
- ein Informationsrecht,
- ein Recht auf Unterstützungsleistungen sowie
- ein Recht auf Kostenerstattungen.
Die EU Verordnung gilt für Fahrgäste, bei denen entweder der Einschiffungshafen (Hafen der Hinfahrt) oder der Ausschiffungshafen (Hafen der Rückfahrt) innerhalb der Europäischen Union (EU) liegt. Zudem gilt sie eingeschränkt auch für Fahrgäste einer Kreuzfahrt, bei der der Einschiffungshafen in der EU liegt.
Hinweis: Darüber hinaus bestehen besondere Fahrgastrechte für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Mindestanforderungen an die Reiseinformationen.
Zuständige Stelle
Der jeweilige Beförderer (Schiffsdienst, Terminalbetreiber)
Voraussetzungen
Der Anspruch auf Erstattung / Entschädigung besteht nicht bei:
- Umständen, die außerhalb des Beförderers liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
Hinweis: Für besonders ermäßigte und Zeitfahrkarten beachten Sie bitte die Regelungen gemäß den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Schifffahrtunternehmens.
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich die Verspätung oder den Ausfall vom Schiffspersonal oder am Schiffsterminal bestätigen.
- Machen Sie Ihren Anspruch gegenüber dem Terminalbetreiber oder dem Verkehrsdienst geltend.
Kommt der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nach, können Sie sich beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren oder sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrschein im Original (bei Zeitkarten: Kopie)
- Identitätsnachweis bei personengebundenen Fahrkarten
- Quittungen über weitere Kosten (Übernachtung, Taxi, Fahrkarte) im Original
Frist/Dauer
keine Angaben
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 27.11.2020
Zuständige Dienststelle
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