Berufliche Bildung, Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk beantragen (ESF) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2G der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414
Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:
- Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung
- Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden
Konditionen
Art der Förderung
Festbetrag (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
Pauschalen
- für Lehrgänge: branchenabhängig bis zu EUR 46,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche
- für die Unterbringung; branchenabhängig bis zu EUR 61,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Handwerkskammern (HWK) im Freistaat Sachsen
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab (SAB: Bereich Mietwohnungsbau).
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 08.03.2022
Zuständige Dienststelle
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