Berufliche Bildung, überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft (ÜbA) (ESF)
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2 H der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414
Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.
Was wird gefördert?
Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Vertiefung
- der betrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft
- in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)
Höhe
ab 01.08.2020:
- Pauschalen für Lehrgangskosten: zwischen EUR 253,00 und EUR 1.897 pro Teilnehmer und Lehrgang (je nach Ausbildungsart)
- Pauschale für Unterbringungskosten: EUR 61,00 pro Teilnehmer und Lehrgangswoche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: Träger der Ausbildungsmaßnahme
- natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Zielgruppe: Auszubildende in land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufen im Freistaat Sachsen.
Weitere Voraussetzungen
- der Ausbildungsvertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 BBiG eingetragen
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- geförderter Inhalt entsprechend der Ausbildungsordnung und vom Berufsbildungsausschuss beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft beschlossen
Verfahrensablauf
Sie können im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) nutzen.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die Antragsunterlagen zusammen, getrennt nach Zuordnung der Ausbildungsstätte des Auszubildenden zu den Regionen (stärker entwickelte Region / Übergangsregion).
- Die Anträge reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese leitet die Anträge nach Vorprüfung der SAB zu.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Die Auszahlung beantragen Sie bei der SAB mit dem vorgesehenen Formular und den erforderlichen Belegen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
für die Auszahlung
- Auszahlungsantrag
- Anwesenheitslisten pro Lehrgang
- Nachweis der Unterbringung von Teilnehmern pro Lehrgangswoche
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.
Frist/Dauer
- Antragstellung: nach Vertragsschluss oder Ausbildungsbeginn möglich
- Verwendungsnachweis: spätestens einen Monat nach Abschluss des Vorhabens
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). 08.03.2022
Zuständige Dienststelle
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