Schülercamps, Förderung beantragen (ESF) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Bildungserfolgs von benachteiligten Kindern und Jugendlichen nach der SMK-ESF-Plus-Richtlinie "Schülercamps", Teil II.C Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern, Nr. 02204
In Sachsen unterstützen Veranstalter* von Schülercamps die Verbesserung der Lernmotivation und Leistungsbereitschaft von Schülern, die Lernprobleme haben oder deren Versetzung gefährdet ist. Als Veranstalter von Schülercamps können Sie bei der SAB einen nahezu kostendeckenden Zuschuss beantragen.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
- Vorhaben zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen
- Vorhaben zur individuellen Förderung und zur Erhöhung der Lernmotivation
(einschließlich Maßnahmen zur Projektentwicklung und -koordination)
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)
Höhe
- grundsätzlich bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- anwendbare Pauschalen:
- Personalpauschale (standardisierte Einheitskosten)
- Pauschale für Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (standardisierte Einheitskosten)
- Verwaltungssachkostenpauschale (standardisierte Einheitskosten)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Camps / Projekte
- Die Projekte finden außerhalb der Schule statt.
- Ein Camp soll nur in mehrwöchigen Ferien stattfinden und kann auf den einzelnen Teilnehmer bezogen, maximal zehn Tage betragen. Die Teilnehmergruppe eines Vorhabens soll sich aus mindestens zehn Schülern aus mindestens zwei Schulen zusammensetzen.
- Zum Zwecke der Ergänzung, Erweiterung oder Wiederholung von Lehrplaninhalten sind zusätzlich schulfächerorientierte Lernangebote möglich.
- Das Schülercamp findet in Sachsen statt.
Teilnehmer von Camps / Projekten
- Teilnehmer der geförderten Vorhaben müssen Schüler sein, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben oder eine Schule im Freistaat Sachsen besuchen.
- Die Schüler sollen in der Regel mindestens die Klassenstufe sieben besuchen.
- Die Durchführung des Schülercamps und die maximal zwei Wiederholungen beim gleichen Träger dürfen nicht in denselben Ferien stattfinden.
Als Teilnehmer werden nur Schüler zugelassen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Schule empfiehlt die Teilnahme, weil ein besonderer Unterstützungsbedarf besteht – insbesondere um der Gefahr einer Nichtversetzung in die nächste Klassenstufe vorzubeugen,
- der Schüler besucht eine Förderschule oder
- der Schüler weist auf dem letzten (Halb-)Jahreszeugnis einen Notenschnitt von 3,0 oder schlechter auf
Nähere Informationen können Sie der Programmseite der SAB entnehmen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie bis zum jeweiligen Stichtag über das Förderportal der SAB stellen (siehe Weiterführende Informationen); nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB. Der Antrag umfasst Aussagen zu
- Personalkosten,
- Sachausgaben,
- Verwaltungsausgaben,
- Ausgaben für Teilnehmende,
- zu erwarten Einnahmen.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
Belege und andere Nachweise für die Angaben im Antrag (Details im Antragsformular)
Frist/Dauer
- Die Stichtage für die Einreichung Ihrer Anträge finden Sie im Förderbaustein. Nicht bis zum Stichtag eingereichte Projektanträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.