Beschäftigungschancen: Produktionsschulen, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Projektförderung nach der ESF Plus-Richtlinie zur Förderung von Produktionsschulmaßnahmen 2021-2027, Teil B Produktionsschulen, Nr. 02206
Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die jeweils zu beachtenden Stichtage werden im Rahmen des Förderbausteins veröffentlicht. Wie dem aktuellen Förderbaustein zu entnehmen ist, ist momentan keine Antragstellung möglich.
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Vorhaben gefördert, die benachteiligte junge Menschen in das System der Erwerbsarbeit integrieren. Die Unterstützung soll sich am individuellen Bedarf orientieren und dazu beitragen, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und so den Übergang zur Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit unterstützen.
Wer wird gefördert?
Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Was wird gefördert?
Die am individuellen Bedarf orientierte Ausbildungsvorbereitung von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen sowie erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf.
- Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie
- zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung oder weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit.
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
Auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten werden Pauschalen gewährt für
- Personalkosten
- Wegstreckenentschädigung
- Verwaltungskosten
- Aufwandsentschädigung
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Ein besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Der Antrag muss diverse Voraussetzungen erfüllen:
- Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe befürwortet das Vorhaben in allen Aspekten.
- Bedarf und Nachhaltigkeitskonzepte werden ordentlich erläutert.
- Ein abgestimmtes Unternehmens- und Marketingkonzept liegt vor.
- Geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Marktneutralität liegen vor.
- Die sozialpädagogische Begleitung und die Fachleiter sind entsprechend qualifiziert.
- Einbezug der Fachleiter sowie der sozialpädagogischen Begleitung in die Entwicklung des Konzepts findet statt.
- Die Zusammenarbeit aller beteiligten Einrichtungen ist sichergestellt.
- Das methodische Vorgehen wird erläutert.
- Der sozialpädagogischen Arbeit liegt ein nachvollziehbares Konzept der Bedarfs- und Kompetenzfeststellung sowie der sich anschließenden individuellen Förderplanung zugrunde.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Programmseite der SAB.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis, Teilnehmerdaten
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden. Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware integriert. Die Erfassung der Teilnehmerdaten erfolgt ebenso im ESF-Portal.
Erforderliche Unterlagen
Formulare, Vordrucke und Merkblätter erhalten Sie hier bei Amt24 oder auch direkt bei der SAB.
Frist/Dauer
Weitere Informationen folgen, sobald ein Stichtag für die Anmeldefrist bekannt ist.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben (ESF Plus-Richtlinie SMS)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 26.01.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.