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Fluggastrechte, Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt

Allgemeine Informationen

Gibt es im Zusammenhang mit Ihrem Flug Anlass zu einer Beschwerde? Und reagiert die jeweilige Luftfahrtgesellschaft nicht darauf – oder nur unzufriedenstellend? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.

Tipp: Um eine Einigung mit dem Luftfahrtunternehmen zu erzielen, können Sie sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Fluggastrechte bei der betreffenden Fluggesellschaft vergeblich geltend gemacht oder
  • die Fluggesellschaft hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei:

  • Umständen, die außerhalb der Fluggesellschaft liegen
  • einem Verschulden der oder des Reisenden
  • Verursachung durch Dritte

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zunächst für weitere Informationen an das Bürgertelefon des Luftfahrt-Bundesamtes.

Erforderliche Unterlagen

  • Flugticket
  • weitere relevante Dokumente und Nachweise
  • nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fluggastrechte

Frist/Dauer

  ­

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 01.07.2024

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