Fluggastrechte, Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Gibt es im Zusammenhang mit Ihrem Flug Anlass zu einer Beschwerde? Und reagiert die jeweilige Luftfahrtgesellschaft nicht darauf – oder nur unzufriedenstellend? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.
Tipp: Um eine Einigung mit dem Luftfahrtunternehmen zu erzielen, können Sie sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.
Zuständige Stelle
Luftfahrt-Bundesamt
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Fluggastrechte bei der betreffenden Fluggesellschaft vergeblich geltend gemacht oder
- die Fluggesellschaft hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei:
- Umständen, die außerhalb der Fluggesellschaft liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich zunächst für weitere Informationen an das Bürgertelefon des Luftfahrt-Bundesamtes.
Erforderliche Unterlagen
- Flugticket
- weitere relevante Dokumente und Nachweise
- nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fluggastrechte
Frist/Dauer
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
- Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.09.2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung)
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 01.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.