MINT-Fachkräfteprogramm: Innoteam, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Zusammenarbeit von Unternehmen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen nach der Förderrichtlinie MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021-2027, Nr. 02212
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Innovative Teams mit drei bis zwölf Mitgliedern können in der Regel 36 Monate lang Zuschüsse für jede geschaffene Stelle erhalten.
Was wird gefördert?
Mitfinanziert werden
- vorhabenbezogene Personalausgaben für Teammitglieder, Techniker und sonstiges Personal
- Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien oder sonstige Betriebsausgaben.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
Anteil an den förderfähigen Ausgaben:
- bis zu 75 %
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 90 %
Restkostenpauschale für Instrumente und Ausrüstung, Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebsausgaben:
- bis zu 36 %
- Forschungseinrichtungen: 40 %
Berechnungsgrundlage sind die förderfähigen Personalausgaben des jeweiligen Vorhabens.
Laufzeit
bis zu 36 Monate
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft
im Verbund mit diesen auch
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen
- große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Der Sitz oder die Betriebsstätte muss sich in Sachsen befinden
Weitere Voraussetzungen
das geförderte Personal
- Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen.
- In einem InnoTeam müssen mindestens ein KMU und eine Hochschule oder Forschungseinrichtung kooperieren.
- Ein Team kann aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen bestehen, die über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie verfügen.
- Auf beteiligte Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entfallen min. zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger.
- Beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen grundsätzlich mind. 50 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Vor Antragstellung ist die Einreichung einer Vorhabensidee erforderlich. Die Vorhabensidee ist über das SAB-Förderportal einzureichen.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Ist das Projekt förderfähig, fordert die SAB die InnoTeam-Partner zur Antragstellung auf.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihnen die Zuwendung gewährt wird. Der Abruf der Mittel und die Abrechnung im Verwendungsnachweis erfolgt über das SAB-Förderportal.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag über das SAB-Förderportal
- Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder über das SAB-Förderportal.
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Antragsvordruck.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Einem vorzeitigen Beginn vor Erhalt des Förderbescheides muss die SAB schriftlich zustimmen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021-2027)
- Richtlinie mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben im Freistaat Sachsen (EU-Rahmenrichtlinie)
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 10.01.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.