Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Förderrichtlinie "Rettungsbeihilfen" (RL RH/2015), Nr. 03091
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus aus Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können ein Förderdarlehen der SAB beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Liquidität vorübergehend zu stützen, um eine langfristige Rentabilität wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Was wird gefördert?
- vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzepts (Rettungsbeihilfe)
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Was wird finanziert?
Rettungsbeihilfe
Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes, zum Beispiel:
- für Wareneinkauf
- für Personal
Umstrukturierungsbeihilfe
zusätzlich zur Rettungsbeihilfe Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit
- Vergleichen mit Lieferanten
- der Schließung von Teilbereichen
- der Umstellung von Betriebsabläufen
Was kann nicht finanziert werden?
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen / Leistungen an die Inhaber / Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Konditionen
– Darlehen nach Teil A –
Art der Förderung
Darlehen als Anteilsfinanzierung
Auszahlung
100 %
Zinssatz
individuell zu vereinbaren
Höhe, Laufzeiten
Rettungsbeihilfe:
- maximal sechs Monate
- bis zu EUR 1,5 Millionen (mindestens EUR 20.000)
Festzinssatz für die gesamte Laufzeit (nicht unter dem Referenzsatz der Europäischen Kommission)
Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe:
- maximal 18 Monate
- bis zu EUR 500.000 (mindestens EUR 20.000)
Umstrukturierungsbeihilfe:
- maximal 60 Monate
- bis zu EUR 500.000 (mindestens EUR 20.000)
Sicherheiten
alle zumutbaren, mindestens persönliche Haftung der Inhaber / Gesellschafter (Bürgschaft einschließlich notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung).
– Bürgschaften nach Teil B –
Höhe, Laufzeiten
Rettungsbeihilfe:
- maximal sechs Monate
- maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens, bis zu EUR 1,2 Millionen
Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe:
- maximal 18 Monate
- maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens, bis zu EUR 400.000 (mindestens EUR 20.000)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Die Förderung ist nur einmal möglich.
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz in Sachsen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind.
Ausgeschlossen von der Förderung:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung)
- Unternehmen, die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben (zum Beispiel auch öffentliche Konsolidierungsbeteiligungen und Liquiditätshilfen)
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbstständige und Unternehmen der freien Berufe
- Unternehmen im Stahlsektor und in der Kohleindustrie sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen
Weitere Voraussetzungen
- Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein (Subsidiaritätsprinzip).
- Die Beihilfen müssen sich auf das unbedingt notwendige Maß beschränken und sind nur einmalig und vorübergehend nötig.
- Alle an der Unternehmensfinanzierung Beteiligten haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen.
Zusätzlich für Umstrukturierungsbeihilfen
Vorlage eines Umstrukturierungskonzeptes (Sanierungskonzept durch einen unabhängigen sachkundigen Dritten) einschließlich:
- Maßnahmenplan zur Wiedererreichung der langfristigen Rentabilität
- Ausgleichsmaßnahmen zur Reduzierung der Kapazitäten
Rettung und Umstrukturierung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen (RH/2015) (SAB)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- einmaliges Bearbeitungsentgelt: 1 % des Bürgschaftsbetrages
- laufendes Entgelt: individuell festzulegen (mindestens 1 % des Bürgschaftsbetrages)
Rechtsgrundlage
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Bürgschaften zur Rettung und Umstrukturierung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen – RL RH/2017)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 26.01.2023
Zuständige Dienststelle
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