Alphabetisierung und Grundbildung, Förderung beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Alphabetisierung von gering literarisierten Erwachsenen nach der SMK-ESF-Plus-Richtlinie "Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027", Teil II.A Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung von gering literalisierten Erwachsenen, Nr. 02204
Durch den Erwerb grundlegender Schreib- und Lesekompetenzen soll Betroffenen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Vorhaben zur Alphabetisierung sowie zur Koordinierung und Information von Akteuren* sowie Teilnehmern werden aus diesem Förderprogramm bis zur Gesamthöhe der förderfähigen Aufwendungen mitfinanziert.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Alphabetisierung von gering literarisierten Erwachsenen mit dem Ziel
- der Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden
- der Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung der Erwerbssituation (Bildungsmaßnahmen)
- Vorhaben zur landesweiten Koordinierung und Information der Akteure und Teilnehmenden, zur landesweiten Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung sowie zur Grundbildung (Koordinierungsstelle)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Standardisierte Einheitskosten beziehungsweise Pauschalsätze werden zugrunde gelegt für
- Personalkosten
- Fahrtkosten
- Sach- und Verwaltungsausgaben
- Aufwandsentschädigung
Umfang/Dauer
- Teilzeit
- mindestens acht, maximal 30 Stunden (eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten) je Woche
- Laufzeit: sechs bis zwölf Monate
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Der Antrag muss ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme enthalten und
- den Zeitraum,
- den Stundenumfang der Kurse,
- das Lehrprogramm,
- regionalen Bezug,
- Praxisanbindung und Nachhaltigkeit des Vorhabens,
- Qualifikation der Projektbegleitungen sowie
- die Gewährleistung der sachlichen und räumlichen Kapazitäten beinhalten.
Diese Anforderungen werden durch eine Fachstelle geprüft. Näheres entnehmen Sie der Programmseite.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie bis zum jeweiligen Stichtag über das Förderportal der SAB stellen (siehe Weiterführende Informationen). Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.
Frist/Dauer
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben zur Erhöhung der Bildungspotenziale für das lebenslange Lernen
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über einen Teilnahmewettbewerb zum Projekt "Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung"
- Qualitätsstandards Alphabetisierung Grundbildung ESF Plus
- EU-Rahmenrichtlinie vom 09.12.2021
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
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