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Fluggastrechte, Erstattungen und Entschädigungen

Allgemeine Informationen

Startete das Flugzeug ohne Sie, obwohl Ihnen die Buchung bestätigt wurde und Sie rechtzeitig am Flugsteig erschienen, wurde Ihr Flug annulliert oder kam es zu einer beträchtlichen Verspätung, so haben Sie als Fluggast unter bestimmten Umständen das Recht auf Leistungen zur Unterstützung und / oder Betreuung sowie auf Ausgleichszahlungen.

Für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität gelten darüber hinaus besondere Regelungen.

Hinweis: Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft die Verspätung und den Grund bestätigen, damit Sie einen Nachweis darüber haben.

Geht Ihr Reisegepäck verloren, wird es beschädigt oder trifft es nicht rechtzeitig ein, haben Sie unter Umständen nach dem "Montrealer Abkommen" Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft.

Ansprechstelle

Bürger-Service-Center

Anschrift:

Luftfahrt-Bundesamt
Bürger-Service-Center
38144 Braunschweig

Telefonische Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag:

10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

  • Telefon: +49 531 2355-115
  • Fax: +49 531 2355-2599
  • E-Mail: fluggastrechte@lba.de

Luftfahrt Bundesamt - Fluggastrechte (lba.de)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt

Voraussetzungen

Die EU-Fluggastrechte gelten für Flüge

  • mit Abflug von einem beliebigen Flughafen in der EU
  • bei Ankunft in der EU mit einem Luftfahrtunternehmen aus der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz

Der Anspruch auf Erstattung / Entschädigung ist ausgeschlossen bei

  • Umständen, die der Beförderer nicht verantwortet (zum Beispiel das Wetter)
  • rechtzeitiger Information über die Annullierung (zum Beispiel zwei Wochen vor Abflug)
  • Angebot eines alternativen Fluges für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum

Verfahrensablauf

Die Leistungen machen Sie gegenüber der Airline geltend, die den Flug ausführt. Es ist nicht entscheidend, bei welchem Unternehmen Sie den Flug gebucht haben.

  • Wenden Sie sich als Erstes an das Bordpersonal oder an die Vertretung der Airline im Flughafen-Terminal.
  • Lassen Sie sich die Verspätung schriftlich bestätigen, um sich einen Beweis für Ihre Forderungsansprüche zu sichern.

Die Ausgleichszahlungen können bar, durch Überweisung, Scheck oder (Ihr schriftliches Einverständnis vorausgesetzt) in Form von Reisegutscheinen oder anderen Leistungen erfolgen.

Achtung! Um die Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie sich pünktlich am Terminal eingecheckt haben.

Beschwerde

Kommt das Luftfahrtunternehmen seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nach, haben Sie das Recht, sich bei der Schlichtungsstelle oder dem Luftfahrt-Bundesamt über den Verkehrsdienst zu beschweren.

Erforderliche Unterlagen

  • Flugschein im Original
  • gegebenenfalls Quittungen über weitere Kosten (Übernachtung, Taxi, Fahrkarte) im Original

Frist/Dauer

  • Entscheidung über Entschädigung/Erstattung: binnen eines Monats
  • Verjährung: nach drei Jahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 01.07.2024

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Ortsauswahl

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