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Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen, Zuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Umsetzung von Projekten zur digitalen Transformation nach der Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027, Nr. 02411

Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien. Für entsprechende Vorhaben können Sie bei der SAB Zuschüsse beantragen. Beispielsweise für

  • das Planen, Konzipieren und Vorbereiten von Projekten,
  • den Erwerb von Software und dafür notwendiger Hardware oder
  • die Einführung von entwickelten Lösungen
  • indirekte Kosten

Mithilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.

Für welche Projekte sind Zuschüsse möglich?

  • Projekte zur Heranführung von Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte)
  • komplexe Projekte zur digitalen Transformation in KMU (Transformationsprojekte)

Konditionen

Art der Förderung

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • Mindestbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben: EUR 5.000
  • Bonusförderung: zehn Prozent, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit beziehungsweise des Durchführungszeitraums tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt
  • Zusätzlich können sieben Prozent indirekte Ausgaben bezogen auf die direkten zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden.

Heranführungsprojekte:

  • Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf EUR 10.000

Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:

  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf EUR 60.000

Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:

  • Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf EUR 100.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

 Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist sowie Angehörige der freien Berufe.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen schriftlich bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag via SAB-Förderportal
  • Dokumente und Nachweise

zum Auszahlungsantrag:

  • Belegliste (SAB-Vordruck 62584-2)
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) jeweils im Original

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
  • Projektdauer: nicht länger als zwölf Monate

Tipp: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 12.12.2022

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