Tag der Sachsen, Teilnahme und Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Zum "Tag der Sachsen", dem größten sächsischen Vereins- und Verbandsfest, präsentieren sich alle zwei Jahre Anfang September Ehrenamtliche aus hunderten Vereinen aus ganz Sachsen und gestalten ein abwechslungsreiches Programm. Teilnehmer melden sich beim Projektbüro zum "Tag der Sachsen" an, das die jeweils ausrichtende Stadt einrichtet. Sächsische Vereine und Verbände können für die Teilnahme eine Förderung durch den Freistaat Sachsen beantragen.
Der "Tag der Sachsen" findet vom 05. bis 07.09.2025 zum zweiten Mal in der Kunstblumenstadt Sebnitz statt. Das Fest wird dann zum 30. Mal gefeiert.
Zuständige Stelle
Projektbüro "Tag der Sachsen" bei der jeweils ausrichtenden Stadt
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihre Teilnahme am "Tag der Sachsen" rechtzeitig schriftlich auf den dafür vorgesehenen Vordrucken an. Die Formulare stehen jeweils zum Jahresende bereit.
- Sächsische Vereine und Verbände können mit der Anmeldung einen Förderantrag stellen.
- Die vollständig ausgefüllten Formulare senden Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an das Projektbüro der jeweils ausrichtenden Stadt.
- Das Projektbüro bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Unterlagen und sendet Ihnen weitere Informationen zu.
Erforderliche Unterlagen
- Teilnehmerantrag
- Angaben zu Unterbringung, Programmgestaltung, Präsentationsstand und Teilnahme am Festumzug (Anlagen / Vordrucke)
- gegebenenfalls Zusatzanträge
Frist/Dauer
Termine für den aktuellen Wettbewerb: Veröffentlichung nach erfolgter Auslobung
Kosten
für die Anmeldung / Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 13.12.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.