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Erhöhung der Abschlussquote von Schülern, Förderung beantragen (ESF) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülern* nach Teil II A SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020, Nr. 01421

Vorhaben, die Schüler dabei unterstützen, den Hauptschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss zu erreichen, werden im Rahmen dieses Förderprogramms finanziell unterstützt. Dabei soll den Schülern in einem realen beruflichen oder berufsnahen Umfeld ein anderer Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnet werden.

Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?

Gefördert werden Projekte, die

  • die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Schülern erhöhen, insbesondere durch verbesserte Berufsorientierung
  • die Motivation und Leistungsbereitschaft vorrangig abschlussgefährdeter Hauptschüler erhöhen und die Gefahr verringern, dass sich die Schullaufbahn verzögert

Das können beispielsweise Modellprojekte sein, mit denen Ansätze zur Verbesserung der Schulabschlussquote erprobt und weiterentwickelt werden.

Konditionen

Art der Förderung: Projektförderung (Anteilfinanzierung)

Laufzeit: maximal 2 Jahre

Höhe: bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben

Auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten werden Pauschalen gewährt für

  • Personalkosten
  • Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
  • Verwaltungskosten

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Weitere Voraussetzungen

Zielgruppe sind Jugendliche ab Klassenstufe sieben an Oberschulen oder an Förderschulen, die konkret gefährdet sind, den Hauptschulabschluss nicht zu erreichen. Schulverweigerer sind von der Teilnahme ausgenommen.

Verfahrensablauf

Bevor Sie die Förderung beantragen, sollten Sie das Beratungsangebot der SAB nutzen. Das Staatsministerium für Kultus kann vor dem Antragsverfahren Ideenwettwerbe durchführen.

  • Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal eine Software bereit. Ihr Login erhalten Sie nach der ersten Anmeldung.
  • Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
  • Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Auszahlung, Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie ebenfalls im elektronischen Antragsverfahren.

Sonstige Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: bis 30.04. des Jahres für Projekte im folgenden Schuljahr

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Ministerium für Kultur, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 28.06.2024

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