Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen, Projektzuschuss beantragen ("RL Klima/2014") (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz nach der Förderrichtlinie Klimaschutz – Klima/2014, Nr. 02194
Teilweise Aufhebung des Antragsstopps für die Umsetzung der RL Klima/2014 (Förderperiode 2014 - 2020)
Die Richtlinie Klima/2014 wurde aus EFRE-Mitteln der Europäischen Union (EU) finanziert, welche mit Auslaufen der EU-Förderperiode bis 2020 nunmehr ausgeschöpft sind. Für einzelne Fördergegenstände stehen in 2022 zusätzliche Landesmittel zur Verfügung.
Dieses Programm steht für eine Antragstellung derzeit nur im Programmteil B) II. Konzepte und Instrumente in den Teilen
- B. II. 1) Kommunales Energiemanagement (KEM) und eea sowie
- B. II. 3) Initialberatungen zur Effizienten Mobilität bzw. Kom. EMS Coaching Modul 1-3 zur Verfügung.
Für alle weiteren Programmteile bleibt die Förderung nach dieser RL weiterhin ausgesetzt.
Der Freistaat Sachsen fördert investive und nicht investive Maßnahmen zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude. Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften können hierfür Zuschüsse beantragen.
Für welche Maßnahmen und Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
- die Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen zur CO2-Minderung, Steigerung der Energieeffizienz oder die Umsetzung von Energiemanagementsystemen
- Projekte als Komplexvorhaben, die auf der Basis von vorhandenen kommunalen Konzepten und Umsetzungsprogrammen CO2-Minderungspotenziale in höherem Umfang erschließen und dabei zu größeren Synergieeffekten führen als einzeln realisierte, vergleichbare Einzelmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und infrastrukturellen Einrichtungen
- energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Nichtwohngebäuden
- Modellprojekte
Die Richtlinie Klima / 2014 enthält verschiedene Programmteile, die zum Teil mehrere Fördergegenstände umfassen:
- I. Programmteil Öffentliche Gebäude
- II. Programmteil Konzepte und Instrumente
- III. Programmteil Komplexvorhaben
- IV. Programmteil Anlagen und Infrastrukturen
- V. Programmteil Modellprojekte
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
Anteil an den förderfähigen Ausgaben:
- abhängig von der Art der Maßnahme maximal 80%
- bei Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und infrastrukturellen Einrichtungen: bis zu 60 %
(Ermittlung auf Basis der CO2-Minderung im angestrebten Sollzustand gegenüber dem Ausgangszustand bzw. einem Referenzzustand)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
- Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe im Sinne von Artikel Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt, sind die beihilferechtlichen Vorschriften zu beachten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen
- Verbandskörperschaften
- gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
Für einzelne Fördergegenstände gelten Einschränkungen; Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgenommen.
Weitere Voraussetzungen
- Investive Maßnahmen müssen sich auf öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude, mit denen ein dem Allgemeinwohl dienendes Ziel verfolgt wird, erstrecken.
- Die Maßnahmen müssen die gesetzlichen Standards überschreiten oder, wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen oder nicht verpflichtend sind (z.B. für Baudenkmale), zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz und zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen.
- Die einem Komplexvorhaben zugrunde liegenden Konzepte müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als fünf Jahre sein.
Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, den gesamten Eigenanteil zu tragen.
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
- Die erforderlichen Formulare erhalten Sie online hier in Amt24 oder im SAB-Förderportal.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein. Nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
- Dokumente und Nachweise
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen, entnehmen Sie dem Antragsvordruck.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Vorhabensbeginn: nach Bewilligung beziehungsweise der Genehmigung zum vorzeitigen Beginn durch die SAB
Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz – RL Klima/2014)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- Art. 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ex-Artikel 87 EGV) – Staatliche Beihilfen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 10.11.2022
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