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Bildungsempfehlung

Allgemeine Informationen

Die Schüler* der Klassenstufe vier erhalten zum Ende des ersten Schulhalbjahres eine Bildungsempfehlung. Die Grundschule berät die Eltern über geeignete Schulart. Die Bildungsempfehlung hat einen orientierenden Charakter. Die letzte Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes treffen die Eltern.

Ansprechstelle

Die Schule, an dem Ihr Kind angemeldet ist. Ansprechpartner ist der Klassenlehrer.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt,

  • wenn Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2.0 oder besser erreicht haben und
  • keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet wurde.

Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten, die schulischen Leistungen und die bisherige Entwicklung der Schüler erwarten lassen, dass sie den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gerecht werden können.

Verfahrensablauf

Die Bildungsempfehlung erhalten die Schüler der Klassenstufe vier automatisch.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Bildungsempfehlung: regulär zum Abschluss des ersten Halbjahres der Klassenstufe vier
  • Bildungsempfehlung für das Gymnasium: falls die erforderlichen Leistungen später erreicht werden auch am Ende der Klassenstufe vier

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.06.2024

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Ortsauswahl

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