Verbundsausbildung Grüne Berufe, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Berufliche Bildung", Teil B.I Verbundausbildung, Nr. 07371
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Jugendliche ausbilden, können Sie Teile der praktischen Berufsausbildung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen, sogenannten Verbundunternehmen, durchführen lassen. Für die Ausbildung im Verbund können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Für welche Ausbildungsteile sind Zuschüsse möglich?
- Vermittlung von Ausbildungsinhalten in anderen Unternehmen oder Einrichtungen, ergänzend zur eigenen betrieblichen Ausbildung (Verbundausbildung)
Welche Ausbildungsinhalte können nicht gefördert werden?
Keine Zuschüsse erhalten Sie für:
- überbetriebliche Lehrgänge, die nach der geltenden Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft durchgeführt werden
- Berufsausbildungsverhältnisse bei Gebiets- oder Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts sowie bei Unternehmen, an denen Gebiets- oder Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts die Kapitalmehrheit halten
- Förderungen für Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk haben Vorrang vor dieser Förderung.
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
Höhe
Zuschuss je Verbundwoche und Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer: EUR 150,00 (Einer Verbundwoche werden dabei fünf Verbundtage zugrunde gelegt, die nicht zusammenhängend geleistet werden müssen. Es werden jedoch nur volle Teilnehmerwochen gefördert. Werden keine vollen Teilnehmerwochen geleistet, wird auf die volle Teilnehmerwoche abgerundet.)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Unternehmen (natürliche oder juristische Personen, Personenvereinigungen) mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die Auszubildende im Rahmen des Ausbildungsvertrages an den Verbundpartner entsenden
Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn
- es sich um betriebliche Berufsausbildungsverhältnisse handelt
- die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung durchgeführt wird und der Ausbildungsgang den Anforderungen des §1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entspricht
- der Ausbildungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat zu bestätigen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Förderung beantragen Sie online im SAB-Förderportal
antragstellung:
- Sie füllen Ihren Antrag online aus, ein elektronischer Assistent führt Sie durch das Verfahren.
- Haben Sie die Eingabe abgeschlossen, sendet Ihnen die SAB zur Bestätigung eine E-Mail; diese enthält Ihren Antrag und fasst alle Angaben, die Sie getroffen haben, zusammen.
- Den Antrag drucken Sie bitte aus, unterzeichnen ihn und reichen ihn zusammen mit den geforderten Anlagen beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zur Weiterleitung an die SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird.
Auszahlung:
Vor Auszahlung der Pauschale muss die Anwesenheit der Teilnehmer pro Woche der Verbundausbildung nachgewiesen werden (Bestätigung durch Teilnehmerliste).
Erforderliche Unterlagen
- Belege und Nachweise
Details zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie den Informationen zum Antragsverfahren.
Frist/Dauer
- Antragstellung: bis 31.01. des laufenden Ausbildungsjahres
- die Ausbildung darf bereits vor Antragstellung begonnen werden (bezogen jeweils auf das kommende oder laufende Ausbildungsjahr)
- Vorlage des Verwendungsnachweises bei der SAB: spätestens einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 04.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.