MINT-Fachkräfteprogramm: Innovationsassistenz, InnoManager, Transferassistent, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des MINT-Fachkräfteprogramms zur Durchführung innovativer und technologieorientierter Vorhaben
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus die Einstellung und Beschäftigung qualifizierter Personen zur Durchführung innovativer und technologieorientierter Vorhaben unter anderem in sächsischen Unternehmen und Hochschulen durch Zuschüsse zu den Personalkosten.
Welche Stellen werden mitfinanziert?
- Absolventen* von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik sowie von zuvor an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern in Unternehmen als Innovationsassistenten
- Absolventen von Hochschulen und Berufsakademien mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften als InnoManager sowie
- Absolventen von Hochschulen und Berufsakademien mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, die über wenigstens drei Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler verfügen, als Transferassistent
Ziel ist die Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
bis zu 50 % der Personalausgaben
Die Personalausgaben werden bei Eigenpersonal als personenbezogene Pauschale je Einsatzmonat (Kosten je Einheit) ausgereicht. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt laut Lohn-/Gehaltsnachweis oder dem Arbeitsvertrag zuzüglich einer Pauschale für den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Zuwendungsfähig sind pro Beschäftigungsjahr und gefördertem Personal Personalausgaben für eine Vollzeitstelle wie folgt:
- für Innovationsassisten: bis zu EUR 70.000, bis zu 30 Monaten
- für InnoManager: bis zu EUR 85.000, bis zu 30 Monaten
- für Transferassistenten: bis zu EUR 90.000, bis zu 48 Monaten
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- für die Förderung von Innovationsassistenten sowie InnoManagern: KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft können auch unabhängig von ihrer Größe gefördert werden.
- für die Förderung von Transferassistenten: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler - zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
Der Sitz oder die Betriebsstätte muss sich in Sachsen befinden.
Weitere Voraussetzungen
das geförderte Personal
- darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Position)
- darf in den sechs Monaten vor Antragstellung kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen in Sachsen von sich aus beendet haben.
Die Beschäftigungsdauer soll mindestens zwölf Monate betragen. Eine branchenübliche Probezeit ist möglich.
Pro Antragsteller ist die gleichzeitige Beschäftigung von bis zu zwei aus dieser Förderung (s. Ziffer II Großbuchstabe A der Förderrichtlinie) geförderten Personen, jedoch höchstens eines InnoManagers, zuwendungsfähig
für Innovationsassistenten:
- es handelt sich um eine unbefristete Neueinstellung
- Abschluss von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik und Bearbeitung eines Forschungs- und Entwicklungs-Themas mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt
- Antritt der Stelle spätestens fünf Jahre nach dem letzten qualifizierenden Abschluss oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung
- keine vorherige Beschäftigung bei demselben oder einem verbundenen Unternehmen
für InnoManager:
- Abschluss einer wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und Betreuung der Aufgabe, im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen
für Transferassistenten:
- Abschluss einer wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und einschlägige Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler
Ausgeschlossen von der Förderung
- Beschäftigung von Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist
- Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 20 Stunden pro Woche
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.
Frist/Dauer
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung
- Richtlinie mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben im Freistaat Sachsen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 17.12.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.