Krisen- und Notstandsbeihilfe für Land- und Forstwirtschaft, Binnenfischerei, Aquakultur (KuN/2015) beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Hilfen nach der Richtlinie "Krisen und Notstände" (KUN/2015)
Mit dieser Förderung werden auf Antrag Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Aquakultur gewährt.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, unmittelbar verursacht durch
- eine Naturkatastrophe,
- widrige Witterungsverhältnisse, die einer solchen gleichzusetzen sind,
- Tierseuchen oder Schädlingsbefall.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung
Höhe der Förderung
50 bis 100 Prozent des Gesamtschadens
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 31
Voraussetzungen
antragsberechtigte
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz im Freistaat Sachsen
Weitere Voraussetzungen
Das Unternehmen muss mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen. Ursache für Existenzgefährdung dürfen nicht vom Antragsteller zu vertretende Schadensereignisse sein.
- Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Lawinen, Erdbeben
- Tierseuchen
- Pflanzenkrankheiten
- Schädlingsbefall
- Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
- vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse
Die Liquiditätslücke muss nachvollziehbar dargelegt werden. Je nach Schadensursache sind besondere Zuwendungsvoraussetzungen nach der Richtlinie zu beachten.
Verfahrensablauf
- Die Förderung müssen Sie mit den vorgeschriebenen Formularen bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Krisen- und Notstandsbeihilfe und nimmt bei weiterem Informations- / Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
- Für eventuell auftretende Fragen bei der Antragstellung steht Ihnen das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Die Anträge entnehmen Sie bitte der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (siehe –> Weitere Informationen).
Frist/Dauer
Antragsfrist: bis max. 6 Monate nach dem Schadensereignis
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 02.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.