Besondere Bildungsberatung für Kinder und Jugendliche, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Freistaat Sachsen besuchen alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen eine Schule. Die besondere Bildungsberatung soll den bestmöglichen Einstieg in das Schulsystem und die Fortsetzung bereits begonnener Bildungslaufbahnen ermöglichen.
Ziel dieser Beratung ist die Information über die verschiedenen Bildungsgänge und Unterstützung bei der Wahl der Schullaufbahn im Freistaat Sachsen, Anerkennung von besuchten Schuljahren im Herkunftsland und die Prüfung, ob ein Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsnachweise erforderlich ist.
Zuständige Stelle
Landesamt für Schule und Bildung, regionale Koordinatoren für Migration/Integration
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren erhalten die besondere Bildungsberatung im zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung – es empfiehlt sich, zuvor nach den Sprechzeiten zu fragen. Durch die Standorte erfolgt in der Regel die Zuweisung in die Vorbereitungsklassen der Grundschulen, Oberschulen oder Gymnasien und Berufsschulen.
- Über-18-Jährige, die ihren Bildungsweg fortsetzen und die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben möchten, können einen schriftlichen Antrag an ein Kolleg stellen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse.
- Bei Über-18-Jährigen, die eine Arbeit aufnehmen oder einen Sprachkurs besuchen möchten, ist keine besondere Bildungsberatung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
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