Recherche-Anfrage an das Sächsische Staatsarchiv stellen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Sächsische Staatsarchiv informiert Sie auf eine schriftliche Anfrage hin über die einschlägigen Bestände und deren Benutzbarkeit. Mithilfe dieser Informationen sollte es Ihnen möglich sein, selbst zu entscheiden, ob eine persönliche Einsichtnahme in das Archivgut sinnvoll ist oder nicht.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Archivare Ihnen in der Regel die Recherche nicht abnehmen, die vertiefte Recherche durch die Archivare ist gebührenpflichtig.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsarchiv mit den Abteilungen Hauptstaatsarchiv Dresden (Abt. 2), Staatsarchiv Leipzig (Abt. 3), Staatsarchiv Chemnitz (Abt. 4) und Bergarchiv Freiberg (Abt. 5)
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihre Anfrage schriftlich oder per E-Mail an das Sächsische Staatsarchiv.
- Formulieren Sie Ihre Frage möglichst genau und geben Sie bitte auch bei Anfragen per E-Mail Ihre Anschrift an.
- Sie erhalten eine Antwort, inwieweit eine Recherche erfolgversprechend ist, ob es eventuell Benutzungseinschränkungen gibt und ob Reproduktionen hergestellt werden können.
Tipp: Nutzen Sie die Recherchemöglichkeiten der Online-Datenbank!
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Kosten
- für allgemeine Auskünfte zu Archiv und -beständen: keine
- für vertiefte Recherchen in den Archivbeständen: aufwandsabhängig
- Kopierkosten
Kostenpflicht besteht auch dann, wenn eine von Ihnen beauftragte vertiefte Recherche ergebnislos verläuft.
Rechtsgrundlage
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Sächsische Archivbenutzungsverordnung (SächsArchivBenVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsarchiv. 27.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.