SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.
Welche Steuerarten eingezogen werden sollen, teilen Sie auf dem Mandat Ihrem Finanzamt mit. Ändern sich Ihre Bankverbindung (IBAN und / oder BIC) oder Angaben zu Ihrer Person (Umzug in ein anderes Bundesland), müssen Sie ein neues Mandat beim Finanzamt einreichen. Sie vermeiden damit Mahnungen und Säumniszuschläge sowie gegebenenfalls Gebühren für die Rücklastschrift.
Voraussetzungen
Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende Einzahlungen an das Finanzamt leisten.
Verfahrensablauf
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (Formulare in Deutsch und Englisch hier in Amt24 abrufbar).
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
- Senden Sie den Ausdruck im Original an Ihr Finanzamt. Die Zusendung per Fax oder als eingescannte Datei per E-Mail ist ebenfalls zulässig.
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie dem Finanzamt ein neues SEPA-Lastschriftmandat, Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an das Finanzamt widerrufen.
Frist/Dauer
Gültigkeit:
- unbegrenzt (bis auf Widerruf)
- bei Nichtnutzung: 36 Monate nach dem letzten Einzug
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
- Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften: Regelwerke des European Payments Council (sogenannte Rulebooks)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2024
Zuständige Dienststelle
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