Sächsisches Hausarztstipendium, Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Freistaat Sachsen werden Hausärzte gebraucht, vor allem in den ländlichen Regionen. Sollten Sie sich im ersten bis sechsten Semester Ihres Medizinstudiums entschließen, nach dem Studium als Hausärztin oder Hausarzt im Freistaat Sachsen außerhalb des Großstadtbereichs (Dresden/Radebeul und Leipzig/Markkleeberg) tätig zu werden, können Sie sich um ein Stipendium bewerben.
Konditionen
Art der Förderung
- nicht rückzahlbare Zuwendung
Höhe
- EUR 1.000 monatlich
Bezugszeitraum
- Dauer der Regelstudienzeit, also maximal 12 Semester und drei Monate
- längstens bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation
Befinden Sie sich bereits im laufenden Studienjahr, verkürzt sich die maximale Zahldauer entsprechend.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Ressort Vertragsärztliche Versorgung
Carl-Hamel-Straße 3
09116 Chemnitz
Team der Nachwuchsförderung
Telefon: 0351 8290-6323
E-Mail: nachwuchsfoerderung@kvsachsen.de
Nähere Informationen unter
www.nachwuchsaerzte-sachsen.de
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Medizinstudierende, die im ersten bis sechsten Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind
- Motivation zur hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen
Pro Studienjahrgang können maximal 20 Medizinstudierende am Programm teilnehmen.
Verpflichtungen der Geförderten
-
während des Studiums:
Bestandteil des Programms Ausbildungsbeihilfe ist ein Patenschaftsprogramm mit einer hausärztlich tätigen Praxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Während der gesamten Dauer der Ausbildungsbeihilfe ist der oder die Studierende pro Förderjahr 24 Tage in der Praxis. Dadurch soll die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes und die Organisation einer Hausarztpraxis kennengelernt werden. Damit das Studium nicht zu kurz kommt, können die Patenschaftstage einzeln oder blockweise absolviert werden. -
nach dem Studium:
Die oder der Studierende verpflichtet sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und binnen sechs Monaten nach erfolgreichem Abschluss für die Dauer von sechs Jahren – mindestens jedoch für ein Jahr pro angefangenem Förderjahr – als Hausärztin oder Hausarzt in einem zu diesem Zeitpunkt nicht bedarfsgerecht versorgten Gebiet in Sachsen außerhalb der Städte Dresden, Leipzig, Markkleeberg und Radebeul zu arbeiten. Hierbei handelt es sich in der Regel um ländliche Gebiete.
Verfahrensablauf
- Bewerben Sie sich unter Verwendung der erforderlichen Unterlagen bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen um das Stipendium.
- Nach positiver Prüfung der Bewerbungsunterlagen und erfolgter Auswahl schließt die KV Sachsen mit Ihnen eine entsprechende Vereinbarung ab.
- Im Nachgang werden Praxen benannt, in denen Sie die Patenschaftstage absolvieren können.
Erforderliche Unterlagen
- Motivationsschreiben, in dem Sie darlegen, warum Sie Hausarzt werden und später in einem ländlichen Gebiet in Sachsen praktizieren wollen.
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. verbindliche Studienplatzzusage
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis oder gleichwertige Bescheinigung
- wenn vorhanden: Bescheinigungen oder Zeugnisse über berufsnahe Ausbildungen oder Praktika im sozialen und/oder medizinischen Bereich
- Erklärung, dass der Studienplatz nicht auf einer Vorabquote nach einem Landarztgesetz beruht.
- Unterlagen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Frist/Dauer
Bewerbungsfrist: 01.10. – 15.11. jährlich
Hinweis: Die Bewerbungsfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres verlängert werden. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie unter www.nachwuchsaerzte-sachsen.de
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Förderbedingungen
Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Freigabevermerk
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. 25.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.