KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (Kredit)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Investitionskredites zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abwärmevermeidung/-nutzung gewerblicher Unternehmen, KfW-Programm Nr. 294
Mit diesem Programm fördert die KfW Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, die Abwärme vermeiden oder nutzen.
Was wird gefördert?
- innerbetriebliche Vermeidung oder Nutzung von Abwärme
- außerbetriebliche Nutzung von Abwärme
- Verstromung von Abwärme
- Erstellung von Abwärmekonzepten
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen
Höhe
- bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Auszahlung
100 %
Laufzeit
- bis zu 5 Jahre (ein Jahr tilgungsfrei)
- bis zu 10 Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
- bis zu 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei)
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre.
Zinssatz
Der Zinssatz wird individuell am Tag der Antragstellung festgelegt.
Rückzahlung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilungen sind möglich
- ein Tilgungszuschuss ist möglich
Sicherheiten
bankübliche
Hinweis: Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
Ansprechstelle
Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
Zuständige Stelle
Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Privatunternehmen im In- und Ausland
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
Die Förderung ist ausgeschlossen bei
- Eigenbausystemen und Prototypen
- Vermietung und Verpachtung von Anlagen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte
- Maßnahmen, die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt und nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung förderfähig sind
Verfahrensablauf
- Kontaktieren Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz und lassen Sie sich von ihr bzw. ihm beraten.
- Entscheiden Sie mit ihr bzw. ihm gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten Sie nutzen möchten.
- Sofern KfW-Förderungen für Sie infrage kommen, erstellt sie bzw. er für Sie die "Online-Bestätigung zum Antrag".
- Diese reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Versicherungspartner abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Hinweis: Wenn Sie sich für die SAB entscheiden, nutzen Sie bitte deren Angebot zur Beratung vor Ort.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die nötigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25 % Bereitstellungsprovision auf Beträge, die zwölf Monate nach Zusage noch nicht abgerufen sind
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 25.08.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.