Sächsischer Transferpreis, Vorschlag einreichen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wissens- und Technologietransfer spielt für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen eine wichtige Rolle. Der erstmals 2017 ausgelobte Sächsische Transferpreis ehrt Wissens- und Technologiegeber*, die in besonderer Weise zum Gelingen eines solchen Transferprozesses beitragen und somit maßgeblich die Zukunft des Innovationsstandorts Sachsen mitgestalten.
Der Staatspreis wird im Rahmen des Projektes "futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen" alle zwei Jahre verliehen. Die Bewerbungsphase für 2025 läuft von Ende 2024 bis Anfang 2025. Gesucht werden Wissens- und Technologietransferprojekte zwischen Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungsinstituten und sächsischen Unternehmen mit Modellcharakter, wobei nicht nur das Endprodukt, sondern die Gestaltung sowie die Effektivität des Transferprozesses im Mittelpunkt stehen.
Der technologie- und branchenoffene Wettbewerb ist mit einem Preisgeld dotiert. Der Preis richtet sich an Wissens- und Technologiegeber (Einzelpersonen), die an staatlich anerkannten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt sind. Unternehmen und Start-ups aus Sachsen können gemeinsam mit einem Technologiegeber eine Bewerbung einreichen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Voraussetzungen
Preisanwärter
Wissens- und Technologiegeber, die maßgeblich an der Übertragung von Wissen und Technologie in den sächsischen Mittelstand beigetragen haben.
Nominierungsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups in Sachsen, die vom Wissens- und/oder Technologietransfer profitierten können gemeinsam mit einem Wissens- und Technologiegeber aus einer Hochschule und außeruniversitären Forschungseinrichtung eine Bewerbung einreichen.
Weitere Voraussetzungen:
- Der Beginn bzw. die Durchführung des Transferprozesses liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
- Die Bewerbung soll sich an folgenden Kriterien orientieren:
- Netzwerkeffekte
- Organisation und Struktur
- Marktrelevanz
Verfahrensablauf
- Ihren Vorschlag reichen Sie während des Bewerbungszeitraums über das Online-Wettbewerbsportal ein.
Nominierung / Preisverleihung
Eine Jury bewertet die Vorschläge anhand der Kriterien "Marktrelevanz und -nutzen", "Modellcharakter und Netzwerkeffekte" und "Organisation und Transferprozess" und ermittelt die Preisträger.
Erforderliche Unterlagen
Nominierungsvorschlag (via Online-Nominierung)
Frist/Dauer
werden nach Ausschreibung bekanntgegeben
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Ausschreibung zum Sächsischen Transferpreis
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch Projektleitung "futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen". 13.03.2024
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