Familienwohnen, Förderkredit für Wohneigentum beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen), Nr. 00501
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Selbstnutzung kaufen wollen, unterstützt Sie der Freistaat Sachsen bei der Finanzierung mit einem zinsvergünstigten Darlehen von bis zu EUR 50.000 für jedes Kind in Ihrem Haushalt.
Gefördert werden auch Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbauvorhaben, wenn diese im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie erforderlich sind. Für Bauvorhaben in Mietwohnungen ist keine Förderung möglich.
Was wird gefördert?
Zugunsten von Kindern unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, werden diese Vorhaben unterstützt:
- Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
- Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau, sofern im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich
Konditionen
Art der Förderung:
zinsvergünstigtes Darlehen
Höchstbetrag:
maximal EUR 50.000 pro im Haushalt lebenden Kind, für das Kindergeld bezogen wird
Zusatzförderungen:
- bis zu EUR 30.000 für Haushalte mit geringen Einkünften
- bis zu EUR 15.000 je Person mit Schwerbehinderung im Haushalt
- bis zu EUR 50.000 für den Erwerb mit Modernisierung von vor 1990 erbautem Wohnraum
Eigenanteil:
mindestens 15 % der Gesamtkosten
Zinssatz:
0,75 % p.a. für die gesamte Laufzeit
Auszahlung:
- bis EUR 25.000: 100 % nach Abschluss des Vorhabens
- über EUR 25.000 in bis zu fünf Teilbeträgen nach Baufortschritt
Laufzeit:
bis zu 25 Jahre
Rückzahlung:
- Rückzahlung in gleichmäßigen Raten (zwei Jahre tilgungsfrei), Tilgungssatz ca. 3,99 %
- jährliches Sondertilgungsrecht
Sicherheiten:
Grundbucheintragung für Darlehen ab EUR 50.000
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Das Gesamtvorhaben soll über ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mitfinanziert sein.
- Antragstellende, die bereits mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen gefördert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
- Sie sind Käufer* oder Bauherr und möchten Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen oder erwerben,
- im Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für das der oder die Antragstellende Kindergeld erhält,
- das Bauvorhaben ist aus eigenen Mitteln nicht vollständig finanzierbar.
Einkommensgrenzen
- Alleinstehende: EUR 60.000
- Ehegatten und Lebenspartnerschaften: EUR 100.000
- je Kind (zusätzlich): EUR 10.000
Zusätzlich sind Wohnflächen- und Gesamtkostengrenzen einzuhalten.
Nähere Angaben in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Die Auszahlung des Darlehens erfolgt als Einmalzahlung (bei einer Auszahlung bis zu EUR 25.000) nach Abschluss des Bauvorhabens oder in bis zu fünf Teilbeträgen (bei einer Auszahlung von mehr als EUR 25.000) auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Das Bauvorhaben darf erst nach Zusage der Förderdarlehen begonnen werden.
- Abruffrist: zwölf Monate nach Darlehenszusage
Achtung! Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages, der der Ausführung zuzurechnen ist. Ihr Kaufvertrag/Bauvertrag darf also noch nicht oder nur mit Rücktrittsrecht unterzeichnet sein. Planungsleistungen zählen nicht als Baubeginn.
Kosten
- für die Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- gegebenenfalls Kosten für die Bestellung von Grundpfandrechten und Versicherung, weitere Kosten nach vertraglicher Regelung
Rechtsgrundlage
- Förderrichtlinie zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 28.12.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.