Realschulabschluss zuerkennen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses nach der Berufsfachschulordnung (BFSO) oder der Berufsschulordnung (BSO)
Nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung kann Ihnen Ihre Schule mit dem Abschlusszeugnis die mittlere Schulreife (Realschulabschluss) bescheinigen, falls Sie bisher nur den Hauptschulabschluss haben.
Der Realschulabschluss wird Ihnen im Allgemeinen zuerkannt, wenn der Durchschnitt aus allen Zeugnisnoten auf Ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 3,0 beträgt und das Ergebnis der Abschluss- oder Gesellenprüfung befriedigend oder besser ist.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss
- Ausbildung in einem anerkannten bzw. bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf an einer Berufsschule, Berufsfachschule oder berufsbildenden Förderschule
- Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufsfachschule oder berufsbildenden Förderschule mit mindestens einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 aus allen Zeugnisnoten oder der qualifizierende Hauptschulabschluss
- bestandene Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung an einer
- Berufsfachschule für landesrechtlich geregelte Berufe, bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe und anerkannte Ausbildungsberufe (Musikinstrumentenbauer* und Uhrmacher) mit einem Ergebnis von mindestens 3,0
- Berufsschule mit befriedigendem Gesamtergebnis nach mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer (berufsbildende Förderschule: dreijähriger Ausbildungsdauer)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Verfahrensablauf
Die Schule bescheinigt den mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) auf dem Abschlusszeugnis, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, zu Ausbildungsende die Klassenlehrer auf die Bescheinigung anzusprechen.
Für eine nachträgliche Bescheinigung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ausbildungseinrichtung. Für landesrechtlich geregelte Berufe kann jede Berufsfachschule in Sachsen den Realschulabschluss bescheinigen.
Erforderliche Unterlagen
Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufsfachschule beziehungsweise berufsbildenden Förderschule
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 37 Schulordnung Berufsfachschule (BFSO) – Mittlerer Schulabschluss
- § 30 Schulordnung Berufsschule (BSO) – Mittlerer Schulabschluss
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
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