Medizinstudienplatz an der Universität Pécs in Ungarn, Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bewerbung um die Förderung eines Medizinstudienplatzes an der Universität Pécs im Rahmen des Modellprojekts "Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen"
Im Rahmen des Modellprojekts "Studieren in Europa- Zukunft in Sachsen" der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) wird Ihnen an der ungarischen Universität Pécs das deutschsprachige Medizinstudium finanziert, indem die Studiengebühren für die Dauer der Regelstudienzeit übernommen werden. Vom 1. bis zum 31. Januar eines jeden Jahres können Sie sich für das Programm bewerben.
In Sachsen fehlen bereits zum jetzigen Zeitpunkt Hausärzte, vor allem in ländlichen Regionen. Die Ausbildungskapazitäten in Deutschland reichen bei Weitem nicht aus, um allen Abiturientinnen und Abiturienten, die Ärztin bzw. Arzt werden wollen, ein Medizinstudium zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund fördert die KV Sachsen gemeinsam mit den sächsischen Krankenkassen und dem Freistaat Sachsen das gebührenpflichtige Medizinstudium an der Universität Pécs in Ungarn für die Dauer der Regelstudienzeit (zwölf Semester).
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Ressort Vertragsärztliche Versorgung
Carl-Hamel-Straße 3
09116 Chemnitz
Team der Nachwuchsförderung
Telefon: 0351 8290-6323
E-Mail: nachwuchsfoerderung@kvsachsen.de
Nähere Informationen unter
www.nachwuchsaerzte-sachsen.de
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Absolventinnen und Absolventen der Allgemeinbildenden und Beruflichen Gymnasien sowie Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse des Allgemeinbildenden Gymnasiums und der 13. Klasse des Beruflichen Gymnasiums.
- Sie sind bereit, als Hausärztin/ Hausarzt in den ländlichen Regionen in Sachsen zu arbeiten.
- Notendurchschnitt bis 2,6 und Belegen von mindestens zwei der drei naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik oder gleichwertige Fächer in der Sekundarstufe II.
Weitere Voraussetzungen
Verpflichtungen während des Studiums:
- Vereinbarung einer Patenschaft mit einer Hausarztpraxis in Sachsen außerhalb des Großstadtbereichs (Leipzig/Markkleeberg und Dresden/Radebeul), in der pro Studienjahr zwölf Praxistage absolviert werden.
Verpflichtungen nach dem Studium:
- Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin und daran anschließende mindestens fünfjährige Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt in Sachsen außerhalb des Großstadtbereichs (Leipzig/Markkleeberg und Dresden/Radebeul).
- Ab dem Studienjahr 2020/2021 besteht weiterhin die Möglichkeit, auch eine andere Facharztrichtung als die der Allgemeinmedizin zu wählen.
Verfahrensablauf
- Die Bewerbung erfolgt mittels der erforderlichen Unterlagen bei der KV Sachsen.
- Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Test und persönlichen Gesprächen mit den in die engere Auswahl gekommenen Bewerberinnen und Bewerbern.
- Die KV Sachsen schlägt der Universität Pécs anschließend 60 Personen für die Zulassung zum Medizinstudium vor. Darauf trifft die Universität Pécs eine Auswahl von 40 zu fördernden Personen.
Erforderliche Unterlagen
- Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum der Bewerber oder die Bewerberin im ländlichen Raum Sachsens hausärztlich tätig werden will (ein bis 1,5 Seiten; Schriftgröße 12).
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis oder Zwischenzeugnisse ab der 11. Klasse
- wenn vorhanden, Bescheinigungen oder Zeugnisse über berufsnahe Ausbildungen oder Praktika im medizinischen Bereich
Hinweis: Die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt nur bei vollständig vorliegenden Bewerbungsunterlagen.
Frist/Dauer
Bewerbungsfrist für die 40 geförderten Plätze eines jeden Studienjahres (Studienbeginn 01.09.): 01.01. – 31.01.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Ausschreibung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Freigabevermerk
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. 21.10.2024
Zuständige Dienststelle
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