Meisterbonus beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Meisterbonus (RL Meisterbonus), Nr. 07081
Meister* der Industrie, im Handwerk, aus den Grünen Berufen und Fachmeister (förderbare Abschlüsse siehe Anlage zur Richtlinie) erhalten nach bestandener Prüfung auf Antrag einen Meisterbonus von EUR 2.000.
Mit der Zuwendung honoriert der Freistaat Sachsen die Bereitschaft, sich im gewerblich-technischen, im land- und forstwirtschaftlichen oder im hauswirtschaftlichen Bereich beruflich weiterzubilden.
Konditionen
Art der Förderung
zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
Festbetrag in Höhe von EUR 2.000 pro Absolvent
(Details: siehe Föderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zuwendung.
Ansprechstelle
Die für die jeweilige Aufstiegsfortbildung zuständige Stelle:
- Handwerkskammern in Sachsen
- Karte aller Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 91
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Handwerkskammern, IHK, LfULG 91; Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister, Fachmeister, Fachmeister grüne Berufe
- Abnahme der Meisterprüfung und Zeugnis durch die in Sachsen zuständige Stelle (Ausnahme: die Prüfung kann nicht in Sachsen abgelegt werden)
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Prüfungszeitpunkt im Freistaat Sachsen
- Meisterprüfung nicht älter als ein Jahr
Verfahrensablauf
Das Antragsformular mit Informationen zum Meisterbonus liegt in der Regel dem Bescheid über die bestandene Meisterprüfung bei.
Sollten Sie die Unterlagen zum Meisterbonus nicht erhalten haben, weil etwa die zuständige Prüfungsstelle in einem anderen Bundesland liegt, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Kammer Ihres Wohn- / Beschäftigungsortes in Sachsen beziehungsweise an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (Personalausweis/Reisepass, Meldebescheinigung) oder
- Nachweis des Beschäftigungsortes (Bescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitsvertrag oder Lohnbescheinigung)
Frist/Dauer
- eine Antragsstellung ist laufend möglich
- eine Antragsstellung ist nur möglich, wenn der Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung von der Antragsstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurück liegt
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 21.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.