EU-Schulprogramm "Obst, Gemüse und Milch", Online-Bewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In ausgewählten Kindertagesstätten und Schulen erhalten Vorschulkinder und Schüler bis zur Klassenstufe 4 eine kostenlose Extra-Portion an Obst, Gemüse und/oder Milch. Interessierte Einrichtungen können sich für das neue Schuljahr zur Teilnahme an dem EU-Schulprogramm online anmelden.
Worauf zielt die Förderung?
Ziel des EU-Schulprogrammes ist es, durch ein regelmäßiges Angebot in sächsischen Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen den Verzehr und die Akzeptanz von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu erhöhen.
Begleitende pädagogische Maßnahmen wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage sollen gleichzeitig das Wissen über die Produkte und deren Herkunft sowie die Kompetenzen der Kinder im Umgang mit den Produkten fördern.
Welche Angebote werden gefördert?
- in Grundschulen: wahlweise Obst / Gemüse und/oder Milch
- in Kinderkrippen und Kindergärten: Milch
Hinweise:
- Aufgrund des begrenzten Budgets wird die Förderung im Auswahlverfahren vergeben.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Kinderkrippen und Kindergärten (auch Tagesmütter)
- Grund- und Förderschulen der Klassenstufen 1 bis 4 (Föderschulen für geistig behinderte Kinder: Grund- und Mittelstufe)
Produkte
- Frisches Obst und Gemüse
- Trinkmilch ohne Zusätze
Hinweise:
- Milchprodukte mit Zusatz von Zucker, Kakao, Farb- und Geschmacksstoffen sind nicht förderfähig.
- Lieferanten müssen vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zugelassen sein.
Verfahrensablauf
Melden Sie mit dem Online-Formular die Teilnahme Ihrer Schule oder Kindertagesstätte am EU-Schulprogramm an, informieren Sie sich zuvor im Internet und auf dem Formular über die Teilnahmebedingungen.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus; das Online-Formular können Sie zur Weiterbearbeitung lokal speichern und für Ihre Unterlagen ausdrucken.
- Senden Sie das Formular wie vorgesehen auf elektronischem Weg ab.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse.
Achtung! Es können nur Online-Bewerbungen berücksichtigt werden.
Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen
Berücksichtigt werden die Bewerbungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Alle ausgewählten Einrichtungen werden ab Mitte Mai 2020 auf der Internetseite zum EU-Schulprogramm veröffentlicht. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.
Frist/Dauer
Förderzeitraum Schuljahr 2020/2021
- Online-Bewerbung: 22.04.2020
- Veröffentlichung der teilnehmenden Einrichtungen: Mitte Mai 2020
- regelmäßige, kostenlose Belieferung mit Obst / Gemüse bzw. Milch: Termin: ab August 2020
- Nachweis der durchgeführten pädagogischen Maßnahmen 2019/2020: bis 15.06.2020
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2016/791 – Beihilferegelung zur Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen für das Schuljahr 2017/18
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/39
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/40
- Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 03.03.2020
Zuständige Dienststelle
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