Archivgut des Freistaates Sachsen einsehen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Archivgut des Freistaates Sachsen ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Einsicht ist jedoch nur in der Abteilung des Sächsischen Staatsarchivs möglich, die das betreffende Archivgut verwahrt.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsarchiv mit den Abteilungen Hauptstaatsarchiv Dresden (Abt. 2), Staatsarchiv Leipzig (Abt. 3), Staatsarchiv Chemnitz (Abt. 4) und Bergarchiv Freiberg (Abt. 5)
Verfahrensablauf
Vor einem Besuch des Lesesaals in der betreffenden Abteilung wird empfohlen, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob
- Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
- dieses Archivgut nutzbar ist,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Tipp: Nutzen Sie bereits vor dem Archivbesuch die Recherchemöglichkeiten der Online-Datenbank.
Anmeldung
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal des Staatsarchivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.
Recherche
- In den Lesesälen können Sie alle vorhandenen Findmittel (Datenbanken, Karteien, Findbücher) nutzen, um Ihre Recherche nach relevantem Archivgut durchführen zu können.
- Um ein Archivale aus dem Magazin in den Lesesaal zu bestellen, benötigen Sie für den Bestellzettel die fünfstellige Bestandssignatur sowie die Archivaliensignatur. Die Mitarbeiter holen die Archivalien zu bestimmten Zeiten aus dem Magazin.
Tipp: Bei Bedarf können Sie in vielen Fällen selbst Kopien direkt im Lesesaal mittels eines Buch- oder Filmscanners in analoger oder digitaler Form herstellen bzw. können Sie Archivgut selbst fotografieren.
Erforderliche Unterlagen
- Benutzungsantrag
- Ausweisdokument
Kosten
- bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: keine
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
Rechtsgrundlage
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Sächsische Archivbenutzungsverordnung (SächsArchivBenVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsarchiv. 15.08.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.