Ältere Menschen – Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren, Projektförderung beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (FRL Ältere Menschen), Nr. 04491
Gefördert werden Vorhaben von Projektträgern, die drei und mehr geeignete Personen als Alltagsbegleiter engagieren und an die zu begleitenden Personen vermitteln. Begleitet werden können Menschen ab einem Lebensalter von 60 Jahren ohne Pflegegrad.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Dauer
bis zu 24 Monate
Höhe
- für den Projektträger: EUR 20,00 pro Monat (bei mindestens 8 Stunden Alltagsbegleitung)
- für den Alltagsbegleiter: bis zu EUR 80,00pro Monat (bei 32 Stunden Alltagsbegleitung / bei geringerer Stundenzahl anteilig)
Beispiel:
Ein Projektträger gewinnt und vermittelt zehn Alltagsbegleiter für die Dauer von zwölf Monaten. Der Zuschuss an den Projektträger beträgt EUR 12.000.
Der Betrag setzt sich zusammen aus:
- Zuwendung für den Projektträger in Höhe von EUR 2.400 (EUR 20,00 x 12 Monate x 10 Alltagsbegleiter) und
- Zuwendung für die Alltagsbegleiter in Höhe von EUR 960,00 pro Alltagsbegleiter (EUR 80,00 x 12 Monate).
Die Zuwendung wird insgesamt an den Projektträger ausgezahlt. Dieser leitet die Mittel an die Alltagsbegleiter weiter.
Über Projekte zur Alltagsbegleitung hinaus werden im Rahmen der Förderrichtlinie Ältere Menschen gefördert:
- Überregionale Projekte und Interessenvertretungen (Teil B)
- Modellvorhaben (Teil C)
- Einrichtung zur überregionalen und landesweiten Verbands- und Organisationstätigkeit zur Thematik Demenz im Freistaat Sachsen (Teil D)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- gemeinnützige Vereine
- gemeinnützige GmbHs
- kommunale Gebietskörperschaften
- Kirchgemeinden
- Genossenschaften
- Stiftungen
Die Antragsberechtigten haben ihren Sitz im Freistaat Sachsen.
Hinweis: Für eine Förderung muss der Alltagsbegleiter geeignet sein, sich um Senioren zu kümmern.
Weitere Voraussetzungen
Die zu begleitende Person
- muss mindestens 60 Jahre alt sein,
- darf keinen Pflegegrad haben,
- darf mit dem Alltagsbegleiter bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert sein und
- darf nicht mit dem Alltagsbegleiter in häuslicher Gemeinschaft leben.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der SAB.
- Nach der Prüfung durch die SAB wird der Bescheid im Förderportal zum Download bereitgestellt. Eine Übermittlung per Post erfolgt nicht.
Auszahlung
nicht-kommunalen Zuwendungsempfänger:
- Auszahlung der Mittel, die in den nächsten 6 Monaten zur Auszahlung an die Alltagsbegleiter nötig sind.
kommunale Zuwendungsempfänger:
- Auszahlung von 40 % der bewilligten Zuwendung zu Projektbeginn
- Zahlung weiterer 50 % nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises
- Restbetrag (10 %) nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Anlagen zum Antrag
- Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Vereinen
- aktueller Registerauszug bei juristischen Personen des Privatrechts
- Verwendungsnachweis
Frist/Dauer
Antragstellung: bis spätestens 30.09. für Vorhaben mit Beginn im Folgejahr
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (FRL Ältere Menschen) FRL-Aeltere-Menschen.pdf
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 07.04.2025
Zuständige Dienststelle
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