Ältere Menschen – Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren, Projektförderung beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (FRL Ältere Menschen), Nr. 04491
Gefördert werden Vorhaben von Projektträgern*, die drei und mehr geeignete Personen als Alltagsbegleiter engagieren und an die zu begleitenden Personen vermitteln. Begleitet werden können Menschen ab einem Lebensalter von 60 Jahren ohne Pflegegrad.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Dauer
bis zu 24 Monate
Höhe
- für den Projektträger: EUR 20,00 pro Monat (bei mindestens 8 Stunden Alltagsbegleitung)
- für den Alltagsbegleiter: EUR 80,00 pro Monat (bei bis zu 32 Stunden Alltagsbegleitung / bei geringerer Stundenzahl anteilig)
Beispiel:
Ein Projektträger gewinnt und vermittelt zehn Alltagsbegleiter für die Dauer von zwölf Monaten. Der Zuschuss an den Projektträger beträgt EUR 12.000,00.
Der Betrag setzt sich zusammen aus:
- Zuwendung für den Projektträger in Höhe von EUR 2.400 (EUR 20,00 x 12 Monate x 10 Alltagsbegleiter) und
- Zuwendung für die Alltagsbegleiter in Höhe von EUR 960,00 pro Alltagsbegleiter (EUR 80,00 x 12 Monate).
Die Zuwendung wird insgesamt an den Projektträger ausgezahlt. Dieser leitet die Mittel an die Alltagsbegleiter weiter.
Über Projekte zur Alltagsbegleitung hinaus werden im Rahmen der Richtlinie "Ältere Menschen" gefördert:
- Überregionale Projekte und Interessenvertretungen (Teil B)
- Modellvorhaben (Teil C)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- gemeinnützige Vereine
- gemeinnützige GmbHs
- kommunale Gebietskörperschaften
- Kirchgemeinden
- Genossenschaften
- Stiftungen
Die Antragsberechtigten haben ihren Sitz im Freistaat Sachsen.
Hinweis: Für eine Förderung muss der Alltagsbegleiter geeignet sein, sich um Senioren zu kümmern.
Weitere Voraussetzungen
Die zu begleitende Person
- muss mindestens 60 Jahre alt sein,
- darf keinen Pflegegrad haben,
- darf mit dem Alltagsbegleiter bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert sein und
- darf nicht mit dem Alltagsbegleiter in häuslicher Gemeinschaft leben.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
nicht-kommunalen Zuwendungsempfänger:
- Auszahlung der Mittel, die in den nächsten 6 Monaten zur Auszahlung an die Alltagsbegleiter nötig sind.
kommunale Zuwendungsempfänger:
- Auszahlung von 40 % der bewilligten Zuwendung zu Projektbeginn
- Zahlung weiterer 50 % nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises
- Restbetrag (10 %) nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Anlagen zum Antrag
- Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Vereinen
- aktueller Registerauszug bei juristischen Personen des Privatrechts
- Verwendungsnachweis
Frist/Dauer
Antragstellung: bis spätestens 30.09. für Vorhaben mit Beginn im Folgejahr
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 06.04.2023
Zuständige Dienststelle
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