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Archivalien, Kopien (Reprografien) beantragen

Allgemeine Informationen

Von Archivalien des Sächsischen Staatsarchivs können Sie analoge oder digitale Kopien (Reprografien) erhalten, sofern der Erhaltungszustand dem nicht entgegensteht oder noch bestehende Schutzfristen zu beachten sind.

Kopien als Papierausdruck oder digitalisiert auf USB-Stick können Sie sich mit den Aufsichts- und Filmscannern in den Lesesälen des Sächsischen Staatsarchivs selbst anfertigen. Reicht die vom Scanner gelieferte Qualität nicht aus, oder haben Sie Sonderwünsche zum Format, fertigen die Werkstätten des Staatsarchivs in Ihrem Auftrag entsprechende Kopien an. Sie können in vielen Fällen Archivgut auch eigenhändig fotografieren.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsarchiv mit den Abteilungen Hauptstaatsarchiv Dresden (Abt. 2), Staatsarchiv Leipzig (Abt. 3), Staatsarchiv Chemnitz (Abt. 4) und Bergarchiv Freiberg (Abt. 5)

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • In der Regel werden Sie das Archivgut zunächst selbst sichten, um zu entscheiden, welche Reprografie für Sie relevant ist.
  • Kopien von Archivalien, die Sie in den Lesesälen nicht selbst anfertigen können, stellt das Staatsarchiv auf schriftlichen Antrag für Sie her.

In Ausnahmefällen ermitteln die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sächsischen Staatsarchivs für ein spezielles Vorhaben relevante Unterlagen für die Reprografie. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn das entsprechende Personal zur Verfügung steht. Es ist zudem gesondert kostenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Antrag auf Herstellung von Reprografien

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • abhängig von der Art der Kopie und dem Aufwand der Herstellung

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsarchiv. 15.08.2024

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