Beschäftigungschancen: "Schritt für Schritt", Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit besonders benachteiligter Menschen nach der ESF Plus-Richtlinie SMS (2021 – 2027), Teil C Schritt für Schritt, Nr. 02206
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Menschen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden.
Wer wird gefördert?
Träger im Sinne von
- natürlichen Personen mit Unternehmereigenschaft
- juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur individuellen arbeitsbezogenen Motivation und persönlichen Stabilisierung, beispielsweise
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- Aufbau und Verstetigung einer Tagesstruktur
- Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Abbau von Wissensdefiziten
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Das Projekt richtet sich strukturell nach einem der vorgegebenen Vorhabenstypen:
- ESF-finanzierte Eingangsphase (Typ A)
- Hauptphase (Typ A, B)
- Nachbetreuungsphase (Typ A, B)
Darüber hinaus muss
- der örtliche Träger der Grundsicherung den Bedarf des Vorhabens bestätigen
- der Träger der Maßnahme und der örtliche Träger der Grundsicherung eine Kooperationsvereinbarung vorlegen
- eine konzeptionelle Einbindung regionaler Netzwerke darzustellen
- fachlich und sozialpädagogisch geeignetes Personal vorhanden sein
Nähere Informationen entnehmen Sie der Programmseite der SAB.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.
Frist/Dauer
Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die jeweils zu beachtenden Stichtage werden im Rahmen des Förderbausteins veröffentlicht. Wie dem aktuellen Förderbaustein zu entnehmen ist, ist momentan keine Antragstellung möglich.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben (ESF Plus-Richtlinie SMS)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 27.01.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.