Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle", Zuschuss beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle", Nr. 04731
Das Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle" soll dazu beitragen, öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich und nutzbar zu machen, um ihnen dadurch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Landkreise sowie die kreisfreien Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig können hierfür Zuschüsse beantragen, die sie an die Eigentümer beziehungsweise Betreiber der Einrichtungen weiterleiten.
Für den Letztempfänger* (zum Beispiel den Eigentümer oder den Betreiber einer öffentlich zugänglichen Einrichtung) ist die Antragstelle der zuständige Landkreis sowie in Dresden, Leipzig und Chemnitz die Stadt.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
kleine Investitionen
- zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich einschließlich Gastronomie
- zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen
(unter ambulant wird die medizinische Versorgung in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung, also nicht für einen längeren Zeitraum verstanden)
Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für
- Jugend- und Freizeittreffs
- Seniorenbegegnungsstätten
- Stadtteilzentren
- Bibliotheken
- Museen
- Sportstätten des Freizeit- und Breitensports
- Freibäder
- Volkshochschulen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- Sockelbetrag entsprechend der Anzahl an schwerbehinderten Menschen in der jeweiligen Gebietskörperschaft** (gerundet auf volle EUR 100,00)
- maximal EUR 25.000 je Einzelvorhaben
Anteil
bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
**) Statistischer Bericht "Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen", 31.12.2017
Zuständige Stelle
Sächsische Förderbank - Aufbaubank - (SAB)
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: sächsische Landkreise sowie die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz
- Zuwendungsempfänger: Eigentümer / Betreiber von Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
Betreiber von Einrichtungen benötigen die schriftliche Einwilligung des Eigentümers, dass die Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Die Antragstellung erfolgt durch den Erstempfänger (Landkreis / Stadt Dresden, Leipzig oder Chemnitz) auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. Das Formular beziehen Sie hier über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über das SAB-Förderportal.
- Die Landkreise beziehungsweise die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz reichen die bewilligte Zuwendung in öffentlich-rechtlicher Form an die Eigentümer oder Betreiber der Einrichtungen aus, die Erstempfänger können eigene Schwerpunkte / Prioritäten für den Einsatz festlegen.
- Das Landratsamt / die Stadtverwaltung erhält einen Nachweis über die Verwendung der Mittel einschließlich Fotoaufnahmen vom Zustand vor und nach den Bauarbeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Maßnahmenliste
- Datenschutzerklärung
Frist/Dauer
Antragsschluss: 31.01. des jeweiligen Jahres
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 10.01.2023
Zuständige Dienststelle
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