Kommunale Prävention, Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte und Maßnahmen nach der Richtlinie "Kommunale Prävention" (RL KommPräv), Nr. 07774
Der Freistaat Sachsen unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise, die vor Ort präventive Strukturen schaffen und vorbeugende Projekte und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung umsetzen möchten. Die Förderung wird auf Antrag als Zuschuss gewährt.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Priorität haben dabei Projekte und Maßnahmen, die
- sich als Erfordernis aus aktuellen Kriminalitätslagebildern und kriminalgeografischen Entwicklungen ableiten,
- dazu beitragen, kriminalpräventive Tendenzen zur erkennen und Ansätze für Präventionsstrategien zu entwickeln,
- der Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten mit dem Ziel dienen, Initiativen, Finanzen und Personal sinnvoll und ressourcenschonend zu bündeln,
- unmittelbar durch die kommunalpräventiven Gremien vor Ort geplant und umgesetzt werden oder
- im Rahmen einer Evaluation eine Erfolgskontrolle der Präventionsarbeit ermöglichen.
Konditionen
Art der Förderung
- nichtrückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung,
- im Ausnahmefall Festbetragsfinanzierung
Höhe
bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
Höchstbetrag:
Festlegung je Vorhaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Voraussetzung ist das Erbringen eines Eigenanteils durch die Kommune.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Landespräventionsrat im Freistaat Sachsen, Geschäftsstelle
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
Weitere Voraussetzungen
- Es handelt sich um Projekte und Maßnahmen im Freistaat Sachsen.
- Die vorherige Beratung durch den Landespräventionsrat ist erfolgt.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie im ersten Schritt einen Beratungstermin mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.
- Die für den Antrag notwendigen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24.
- Füllen Sie den Antrag aus, beantragen Sie gegebenenfalls den vorzeitigen Beginn. Den vollständig ausgefüllten Vordruck reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates ein.
- Nach der Prüfung erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- ausführliche Projektbeschreibung, orientiert an den Beccaria-Standards zur Qualitätssicherung kriminalpräventiver Projekte
- Ausgaben- und FInanzierungsplan
- Nachweis über den beruflichen Bildungsabschluss des mit Hilfe der Zuwendung finanzierten Personals
Die zuständige Stelle ist berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern.
Frist/Dauer
- Antragstellung: 31.08. bis 15.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr
- Vorhabensbeginn: nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides beziehungsweise vorzeitiger Vorhabensbeginn mit bestätigtem Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde
Kosten
für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 21.05.2024
Zuständige Dienststelle
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