Technisches Hilfswerk anfordern
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Technische Hilfswerk (THW) verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräfte für besondere Schadenslagen. Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen (wie die Polizei, Feuerwehr und andere Partner) und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.
Das Technische Hilfswerk unterstellt seine Einsatzkräfte in der Regel der vor Ort zuständigen Einsatzleitung der Feuerwehr. Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert und damit ein verlässlicher Partner. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Das THW entsendet fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW in eigener Verantwortlichkeit wahrnehmen.
Ansprechstelle
die regional zuständige THW-Einsatzleitstelle:
–> THW-Leistellen-Suche
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Zuständige Stelle
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Voraussetzungen
- erforderliche personelle, technische oder logistische Unterstützung zur Gefahrenabwehr
Verfahrensablauf
Achtung! Rufen Sie im Schadensfall die Einsatzzentrale über die Notfallnummer 112. Die Anforderung des THW selbst erfolgt über die zuständige Leitstelle der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder.
- Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.
- Sonstige technische Hilfeleistungen und die damit verbundenen Kosten können beim Ortsverband oder einer THW-Regionalstelle erfragt werden.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- Für Partner: Abrechnung in der Regel nach geltender Abrechnungsverordnung
Hinweis: Zu den Kosten können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG)
- Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-AbrV)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.08.2021 (Quelle: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk)
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.