InnoStartBonus, Bewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen nach der Richtlinie "InnoStartBonus"
Der Freistaat Sachsen fördert potenzielle Gründer* mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines Wettbewerbs nach Förderaufruf.
Als innovativ gelten Geschäftsideen, wenn diese der Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial dienen oder Neuerungen beinhalten, die eine wesentliche Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren, Prozessen oder Geschäftsmodellen mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft.
Konditionen
Art der Förderung
Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Höhe
- EUR 1.000 im Monat zzgl. EUR 100,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind
Auszahlung
- Monatliche Auszahlung pro Gründer für die Zeit vor der Gründung (max. sechs Monate)
- Auszahlung der Raten in einer Summe für die Zeit nach der Gründung erst bei Nachweis der Gründung (bis max. zum zwölften Monat des Förderzeitraumes)
Hinweise:
- Liegt bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beginn der ersten Auszahlung kein Nachweis der Gründung des Unternehmens vor, wird die zweite Rate nicht mehr gewährt und ausgezahlt.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind potenzielle Gründer ab 18 Jahren mit innovativen Geschäftsideen und dem Ziel einer tatsächlichen Unternehmensgründung innerhalb von zwölf Monaten.
- Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet sein.
- Das neu zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz in Freistaat Sachsen haben.
- Die Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden, eine Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Als Gründer reichen Sie bis zum Stichtag bei futureSAX ein Ideenpapier auf der Basis eines online-basierten Fragebogens ein.
- Auf der Grundlage des Ideenpapiers und einer persönlichen Präsentation durch die Gründer wird die Förderwürdigkeit der Idee bewertet.
- Nach dem positiven Votum für die Förderwürdigkeit ist die förmliche Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank notwendig.
- Die futureSAX GmbH begleitet die Gründer während des Förderverfahrens und vereinbart Begleittermine, die verpflichtend sind.
- Spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes ist ein Verwendungsnachweis (Sachbericht) bei der SAB einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- persönliche Angaben
- Beschreibung des Vorhabens (Ideenpapier)
Frist/Dauer
- Bewerbungszeitraum: Corona-bedingt offen (Voranmeldung möglich)
- Unternehmensgründung: innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch futureSAX - die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen. 24.08.2021
Zuständige Dienststelle
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