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Sächsischer Staatspreis für Design 2020, Bewerbung einreichen

Allgemeine Informationen

Anmeldung für die Teilnahme am Wettbewerb um den Sächsischen Staatspreis für Design 2020

Achtung! Aufgrund der aktuellen Corona (Covid-19)-Lage verschiebt sich der Start der Bewerbungsphase für den diesjährigen Sächsischen Staatspreis für Design. Die Bewerbungen zum Wettbewerb erfolgen innerhalb der Bewerbungsfrist vom 15. Juni 2020 bis zum 30. September 2020. Für jede Designleistung muss eine gesonderte Bewerbung erfolgen.

Mit der Verleihung des Sächsischen Staatspreises für Design würdigt der Freistaat Sachsen alle zwei Jahre herausragende gestalterische Leistungen. Für den 2020 stattfindenden Wettbewerb können sich Designer*, Auftraggeber/Hersteller sowie Nachwuchstalente online bewerben.

Ziele des Wettbewerbes sind:

  • die Verankerung des Wirtschaftsfaktors Design in sächsischen Unternehmen
  • die Leistungsfähigkeit von (sächsischem) Design aufzuzeigen
  • die Förderung der sächsischen Designwirtschaft
  • die Förderung von Nachwuchsdesign
  • die Sichtbarmachung von Design als Gestaltungsbeitrag für „Gute Arbeit“

Wettbewerb in sechs Kategorien

Bei dem diesjährigen Staatspreis für Design stehen die ökologischen, ökonomischen und sozialen Zusammenhänge von Design im Vordergrund.

Der Preis wird in folgenden Kategorien verliehen:

  • Kategorie 1: Produktdesign im Industriegüter-Bereich
  • Kategorie 2: Produktdesign im Konsumgüter-Bereich
  • Kategorie 3: Kommunikationsdesign
  • Kategorie 4: Design im Handwerk
  • Kategorie 5: Nachwuchsdesign
  • Kategorie 6: Sonderpreis „Design macht Arbeitsschutz attraktiv“

Der Designpreis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Neben einem Geldbetrag erhalten die Preisträger eine Statue aus Meissner Porzellan von der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH. Die Höhe der Dotierung der einzelnen Preise wird im Rahmen der Jurysitzung festgelegt.

Hinweis: Die Zahl der Bewerbungen ist auf 300 beschränkt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigte

  • Zur Bewerbung zugelassen sind:
    • Einzelpersonen,
    • Unternehmen, Organisationen und
    • Institutionen.
  • Für die ersten vier Kategorien sind ausschließlich Designs aus Sachsen zugelassen
  • Für den Sonderpreis „Design macht Arbeitsschutz attraktiv“ sind bundesweite Designs zugelassen
  • Für die Kategorie Nachwuchsdesign sind zur Bewerbung zugelassen:
    • Studierende und Auszubildende im Freistaat Sachsen
    • Absolventen sächsischer Einrichtungen, vorausgesetzt der Abschluss des Studiums oder der Ausbildung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück
    • Hochschulabsolventen und Ausgebildete deutschlandweiter und internationaler Einrichtungen, vorausgesetzt der aktuelle Wohnsitz und/oder das berufliche Tätigkeitsfeld ist im Freistaat Sachsen und der Abschluss liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.

Hinweis: Nachwuchsdesigner können sich mit marktfähigen Designs, Gestaltungsentwürfen und Protoptypen in den Kategorien 1 – 4 bewerben. 

Verfahrensablauf

Nach der Einreichung der Designs entscheidet die Jury in einem zweistufigen Auswahlverfahren über die Nominierungen und Preisträger.

  • In der ersten Phase des Auswahlverfahrens trifft die Jury eine Vorauswahl zur Zulassung zur Leistungsschau.
  • In der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ermittelt die Jury aus dieser Vorauswahl die Nominierten und bestimmt daraus den Kreis der auszuzeichnenden Designleistungen.
  • Es folgt eine öffentliche Leistungsschau. Zeitgleich wird die Online-Abstimmung für den Publikumspreis freigeschalten.
  • Die Preisverleihung findet an einem anschließenden Termin statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Bewerbung zum Wettbewerb erfolgt über das Online-Teilnahmeformular
  • Ist eine Online-Bewerbung in begründeten Fällen nicht möglich, kann der Bewerber eine schriftliche Bewerbung und alternative Form der Datenübermittlung vereinbaren.
  • Zudem werden folgende personenbezogenen Daten benötigt:
    • Vor- und Nachname,
    • Firmenname (optional)
    • Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
    • Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
    • Webseite (optional)
    • Einordnung als Designer, Auftraggeber oder Hersteller
    • Arbeitsschwerpunkte/Tätigkeitsfeld
    • Zuordnung als Studierende(r), Auszubildende(r) oder Absolvent(in) einer sächsischen Einrichtung und Zeitpunkt des Abschlusses von Studium/Ausbildung (nur bei Nachwuchsdesignern)
    • Unterlagen zur Nachweisführung bzgl. der Zulassungsvoraussetzugen, wie Zeugnis, Immatrikulationsbescheinigung, Meldebescheinigung, Auszug Arbeitsvertrag
    • Einwilligung zu Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere der Nominierten und Preisträger
  • Der Bewerber ist außerdem dazu angehalten, die Designleistungen im Original oder als Modell oder präsentiert auf einem Poster für die Jurysitzung und anschließende öffentliche Leistungsschau zur Verfügung zu stellen.

Frist/Dauer

Aufgrund der aktuellen Corona (Covid-19)-Lage verschiebt sich der Start der Bewerbungsphase für den diesjährigen Sächsischen Staatspreis für Design auf den 15. Juni 2020. Für jede Designleistung muss eine gesonderte Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist vom 15. Juni 2020 bis 30. September 2020 erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 20.04.2020

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