Feuerwehr und Rettungsdienst um Hilfe ersuchen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Über bundeseinheitliche Rufnummern nehmen im Notfall die Leitstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Hilfeersuchen entgegen. Sie alarmieren die Rettungswachen und bei Bedarf sonstige Einrichtungen und Personal des Rettungsdienstes. Sie lenken und überwachen die Einsätze der im Rettungsdienstbereich eingesetzten Krankentransportwagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und sonstigen Rettungsmittel.
Im Freistaat Sachsen gibt es für den Notfalleinsatz ausschließlich gemeinsame Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.
Krankentransport
Auf Anruf über 19 222 organisieren die Leitstellen den Einsatz.
Notfall
Im Notfall wählen Sie immer 112 ohne Vorwahl, auch vom Handy.
Zuständige Stelle
gemeinsame Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
Voraussetzungen
Indikationen für einen Krankentransport (unter anderem)
die Patientin oder der Patient
- ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden
- hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
- ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
- benötigt akute psychologische Betreuung
- hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
- eine Risikoschwangerschaft
- steht kurz vor der Geburt
Verfahrensablauf
Hilfeersuchen richten Sie an die Leitstellen je nach Anliegen immer über die bundeseinheitlichen Rufnummern.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
Die Kosten für einen Krankentransport sind variabel.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.09.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.