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Feuerwehr und Rettungsdienst um Hilfe ersuchen

Allgemeine Informationen

Über bundeseinheitliche Rufnummern nehmen im Notfall die Leitstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Hilfeersuchen entgegen. Sie alarmieren die Rettungswachen und bei Bedarf sonstige Einrichtungen und Personal des Rettungsdienstes. Sie lenken und überwachen die Einsätze der im Rettungsdienstbereich eingesetzten Krankentransportwagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und sonstigen Rettungsmittel.

Im Freistaat Sachsen gibt es für den Notfalleinsatz ausschließlich gemeinsame Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

Krankentransport

Auf Anruf über 19 222 organisieren die Leitstellen den Einsatz.

Notfall

Im Notfall wählen Sie immer 112 ohne Vorwahl, auch vom Handy.

Zuständige Stelle

gemeinsame Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes

Voraussetzungen

Indikationen für einen Krankentransport (unter anderem)

die Patientin oder der Patient

  • ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden
  • hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
  • ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
  • benötigt akute psychologische Betreuung
  • hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
  • eine Risikoschwangerschaft
  • steht kurz vor der Geburt

Verfahrensablauf

Hilfeersuchen richten Sie an die Leitstellen je nach Anliegen immer über die bundeseinheitlichen Rufnummern.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Kosten für einen Krankentransport sind variabel.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.09.2021

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Ortsauswahl

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